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134 neue deutsche Staatsbürger aus 35 Ländern

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16. Dezember 2016
134 neue deutsche Staatsbürger aus 35 Ländern
Einbürgerungszahl im HSK gestiegen
Hochsauerlandkreis.

20 Ausländer aus 13 Nationen wurden jetzt in einer Feierstunde im Kreishaus Meschede eingebürgert. In der neunten und letzten Einbürgerungsveranstaltung des Jahres stellten vier kosovarische Staatsangehörige die größte Gruppe. Die neuen deutschen Staatsbürger wohnen in Meschede und Marsberg (je 4), Olsberg, Schmallenberg und Sundern (je 3), Bestwig, Brilon und Medebach.

2016 wurden im Hochsauerlandkreis (ohne Arnsberg) 134 Ausländer aus 35 Ländern eingebürgert; das sind 19 neue Staatsbürger mehr als im Vorjahr. Die größten Gruppen unter den Neubürgern bilden 31 türkische und 15 kosovarische Staatsangehörige. Aus den EU-Nationen wurden 43 Ausländer eingebürgert, darunter je sieben griechische und portugiesische sowie je fünf italienische und polnische Staatsangehörige. Auch die Namen exotischer Länder wie Afghanistan, Guinea, Indien und Vietnam finden sich in der Statistik.

Die Eingebürgerten wohnen in Meschede (34), Sundern (23), Marsberg (18), Schmallenberg (15), Brilon und Olsberg (je 12), Bestwig und Medebach (je 8), Winterberg (3) und Hallenberg (1).

Die schwierigste Hürde für eine Einbürgerung ist oft der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch das Zertifikat Deutsch B 1, das für Bewerber ohne deutsche Schulzeugnisse oder abgeschlossene Berufsausbildung vorgeschrieben ist. Keine großen Schwierigkeiten bereitet dagegen der in der Öffentlichkeit viel diskutierte Einbürgerungstest, in dem Fragen zur deutschen Staats- und Gesellschaftsordnung gestellt werden.

Grundsätzlich kann eingebürgert werden, wer sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält. Neben dem Nachweis der Sprachkenntnisse und staatsbürgerlichen Kenntnisse sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: zum Beispiel die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialleistungen und Straffreiheit. Verkürzte Aufenthaltszeiten gelten für Ausländer mit einem deutschen Ehepartner, Asylberechtigte und Absolventen eines Integrationskurses. Sonderregelungen gibt es auch für Kinder und beim Nachweis herausragender Integrationsleistungen. Wer eingebürgert wird, muss in der Regel seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Zu den Ausnahmen zählen Angehörige von EU-Staaten und Asylberechtigte.

Weitere Informationen gibt es bei der Einbürgerungsbehörde des HSK, Telefon 0291/94-1342, E-Mail einbuergerung@hochsauerlandkreis.de.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Einbürgerungsveranstaltung Dezember 2016

Feierliche Veranstaltung im Dezember 2016 für 20 neue deutsche Staatsbürger.
Einbürgerungsveranstaltung Dezember 2016


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