13. Februar 2017
Kreis Viersen
Der Kreis Viersen hat einen 6-Punkte-Plan vorgelegt, um die Auswirkungen der Mietobergrenze zu überwachen. Sozialdezernentin Katarina Esser, hat ihn im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Seniorenarbeit vorgestellt. Der Plan beinhaltet folgende Maßnahmen:
Hintergrund sind Medienberichte über Befürchtungen, Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger könnten durch die aktualisierte Obergrenze für Mieten sogar ihre Wohnung verlieren und in die Obdachlosigkeit abrutschen. "Das entspricht weder den Tatsachen, noch den Regeln eines ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns", so die Sozialdezernentin. "Eine massenweise Kostensenkungsaufforderung - möglicherweise mit der Aufforderung zum Umzug - ist rechtlich nicht zulässig und wird weder vom Jobcenter noch vom Kreis und seinen Kommunen praktiziert."
www.kreis-viersen.de
Katarina Esser
Katarina Esser, Dezernentin für Soziales, Gesundheit und Arbeit.
Foto: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei
Herausgeber:
Kreis Viersen - Der Landrat
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de