17. Februar 2017

Kalte Nebenkosten: Zahlen des Kreises nicht veraltet

Kreis Viersen

Die Zahlen der sogenannten „kalten Nebenkosten“ in den Mietobergrenzen des Kreises Viersen sind aktuell und nicht geschönt. Darauf weisen der Kreis und das angesehene Institut empirica hin. „Wenn wir ein ‚Schlüssiges Konzept‘ verwenden, dann beruht das auf seriös ermittelten Zahlen“, stellt Sozialdezernentin Katarina Esser klar. „Zu behaupten, wir würden auf dem Rücken der bedürftigen Mieter Kosten drücken, ist unredlich.“

Hintergrund sind falsche Vergleichszahlen, die die sachkundige Bürgerin der LINKEN, Britta Pietsch am 13. Februar im Sozialausschuss des Kreises genannt hatte. Pietsch bezeichnete die ermittelten durchschnittlichen kalten Nebenkosten von 1,67 Euro pro Quadratmeter als veraltet und zu niedrig. Die genannte höhere Zahl war allerdings nicht korrekt: Sie umfasste zusätzlich die Kosten für Warmwasser. Diese Kosten werden den „warmen Nebenkosten“ zugerechnet. Empirica-Volkswirtin Petra Heising reagierte auch auf den Vorwurf, die Zahlen seien veraltet: „Die Werte aus den Jahren 2014 und 2015 waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Schlüssigen Konzepte im September 2016 aktuell. Neuere Werte lagen damals noch nicht vor.“

Der Kreis Viersen lässt seit 2013 das vom Gesetzgeber geforderte „Schlüssige Konzept“ für die Mietobergrenze vom Institut empirica erstellen. Das Unternehmen schreibt solche Konzepte für über 300 Kommunen in Deutschland. Die Gutachten gelten vor den Sozialgerichten als besonders zuverlässig.

Der Kreis hat weiterhin eine Hotline für verunsicherte Mieter eingerichtet: Unter der Nummer 02162 / 39-1605 kann zu den üblichen Bürozeiten jeder melden, der Angst hat, dass er durch die Mietobergrenze seine Wohnung verliert.

 

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