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Pressemitteilung vom
22. März 2017
Vogelgrippe - Stallpflicht wird fast überall im Landkreis aufgehoben

Baunatal/Fuldabrück/Niestetal/Landkreis Kassel. Mit Wirkung vom 25. März 2017 hebt der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel die kreisweite Aufstallpflicht für Geflügelbestände auf. „Nur noch in den bereits im letzten November definierten Risikogebieten in der Nähe von Wasservogelrast- und Wildvogelsammelplätzen bleibt die Aufstallpflicht beibehalten“, informiert die Leiterin des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel Dr. Sabine Kneißl. Dies betrifft nur die fuldanahen Gebiete in Baunatal-Rengershausen, Fuldabrück-Denn- und Dittershausen sowie Bergshausen und Niestetal-Sandershausen. Die Fulda ist hier eine Rastfläche für durchziehende Wildwasservögel und somit ein Risikogebiet für die Verbreitung des Geflügelpest-Virus H5N8. Konkret handelt es sich laut Auskunft von Dr. Kneißl um den Teil Bergshausens an der Fulda bis zur Autobahnbrücke der A 44, in Dennhausen das Fuldaufer bis zur Dorfstraße und zur Hauptstraße, in Dittershausen das Gebiet nördlich der Hauptstraße bis zur Fulda und westlich der Straße „Graben“ bis zur Brücke der ICE-Strecke. In Rengershausen ist das Gebiet östlich der Main-Weser-Bahn bis zur Fulda betroffen und in Sandershausen der Bereich westlich und nördlich der Hannoverschen Straße bis zur Fulda.

 

Grundlage der weitgehenden Aufhebung der Aufstallpflicht ist die aktuelle Vogelgrippe-Situation in Hessen und in der Region Kassel. Die aktuelle Zahl von Vogelgrippe bei Wildvögeln in Hessen ist rückläufig. Der letzte infizierte Wildvogel wurde am 6. März 2017 aufgefunden.

Das Hessische Umweltministerium hatte daher die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Stallpflicht in Hessen aufgrund dieser Entwicklungen grundsätzlich aufgehoben kann. „Staatsministerin Priska Hinz hat allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern für ihre Geduld und ihr Verständnis gedankt und diesem Dank schließe ich mich gern an“, so Dr. Kneißl weiter. Die letzten Monate seien für die Halter und die Tiere nicht leicht gewesen.

 

Für die Durchführung von Geflügelmärkten und -ausstellungen im Landkreis Kassel gelten weiterhin Einschränkungen. Dr. Kneißl: „ Für die Zeit der Stallpflicht sind in den

betroffenen Gebieten Märkte oder Ausstellungen, in denen Geflügel und gehaltene Vögel gehandelt oder zur Schau gestellt werden, verboten“. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, Geflügel oder gehaltene Vögel aus den genannten Risikogebieten auf Börsen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen auszustellen. Außerhalb der definierten Risikogebiete, in denen die Aufstallung angeordnet wurde, können lokale Geflügelausstellungen wieder durchgeführt werden, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden.

„Überregionale Geflügelbörsen und -märkte sowie Ausstellungen mit Geflügel sind im Landkreis Kassel weiterhin verboten“, macht Fachbereichsleiterin Dr. Kneißl deutlich.

Börsen, Märkte und Ausstellungen mit Tauben und Vögeln anderer Arten können dagegen im Landkreis Kassel durchgeführt werden, in den Aufstallungsgebieten jedoch nur in geschlossenen Räumen.

 

Dr. Kneißl erinnert daran, dass allein in Hessen 51 bestätigte Fälle von hochpathogener Vogelgrippe aufgetreten sind, dabei auch ein Fall im Landkreis und ein Fall in der Stadt Kassel. Bundesweit gab es bisher 1205 bestätigte Fälle des hochpathogenen Vogelgripperregers. Davon waren 1124 Wildvögel und 81 Hausvögelbestände betroffen. „Die Gefahr ist noch nicht gebannt“, warnt Dr. Kneißl.

Deshalb seien Biosicherheitsmaßnahmen auch weiterhin wichtig und notwendig. „Unabhängig von einer Aufstallung bietet die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen den besten Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Bestände mit gehaltenen Vögeln. Die Mitarbeiter des Fachbereichs Veterinärwesen werden verstärkt sowohl große kommerzielle Geflügelhaltungen als auch kleine Hobbyhalter bezüglich der Einhaltung der Hygienemaßnahmen kontrollieren und bei der Optimierung der Biosicherheitskonzepte unterstützen“, kündigt Dr. Kneißl an.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
Handy: 0173/4663794
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