Wahlvorschläge müssen bis Montag, 27. März, um 18 Uhr beim Kreis Steinfurt eingereicht werden – am besten so früh wie möglich, denn „so können etwaige Mängel noch rechtzeitig korrigiert werden“, sagt Kreiswahlleiter Dr. Martin Sommer. Die Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge fällt der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die drei Steinfurter Wahlkreise in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. März, um 17 Uhr. Die Sitzung ist öffentlich und findet statt im Steinfurter Kreishaus, Raum 179. Bisher sind insgesamt 15 Wahlvorschläge (fünf pro Wahlkreis) eingereicht worden.
Das Gebiet des Kreises Steinfurt umfasst drei der insgesamt 181 Wahlkreise in NRW. Diese sind • der Wahlkreis 81 (Steinfurt I) mit den Städten und Gemeinden Altenberge, Greven, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen, • der Wahlkreis 82 (Steinfurt II), dem die Städte und Gemeinden Emsdetten, Hörstel, Ladbergen, Rheine und Saerbeck angehören sowie • der Wahlkreis 83 (Steinfurt III), bestehend aus Hopsten, Ibbenbüren, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Tecklenburg und Westerkappeln.
Aktuelle Informationen zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 gibt es im Internet unter www.kreis-steinfurt.de sowie unter www.mik.nrw.de.
Infokasten:
Das Wahlsystem bei der Landtagswahl ist eine Verbindung von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten des Landtages direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Weitere werden nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien gewählt. Bei der Berechnung der Sitzverteilung wird von insgesamt 181 Sitzen ausgegangen. Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.