Landtagswahl am 14. Mai 2017 - Versand der Wahlbenachrichtigungen gestartet

10.04.2017 | Herten

Briefwahlbüro öffnet am 18. April

Die Wahl zum 17. Nordrhein-Westfälischen Landtag steht vor der Tür, die Vorbereitungen für den 14. Mai laufen auf Hochtouren. Ab dieser Woche werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt – die Zettel im A4-Format landen also bald in den Briefkästen aller wahlberechtigten Hertenerinnen und Hertener. Das Briefwahlbüro öffnet am Dienstag, 18. April.

Wer ist wahlberechtigt?

Grundsätzlich wahlberechtigt sind alle, die im Wählerverzeichnis der Stadt Herten aufgeführt sind. Rund 46.000 Personen sind berechtigt bei der Wahl zum Nordrhein-Westfälischen Landtag ihre Stimme abzugeben. Hier gelten folgende Voraussetzungen: Deutsche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl – also seit dem 28. April 2017 – in Herten ihren Wohnsitz haben, dürfen wählen.

Am Wahlsonntag verhindert? Kein Problem!

Wer am 14. Mai nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Um sich die Briefwahlunterlagen per Post zuschicken zu lassen, befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen. Dieser Antrag wird einfach ausgefüllt, im farbigen Feld unterschrieben und an das Briefwahlbüro der Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Str. 2, 45699 Herten gesendet. Mit Öffnung des Briefwahlbüros am Dienstag, 18. April, beginnt die Bearbeitung der Anträge.

Für die Briefwahl gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und schickt sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift im farblich hinterlegten Feld auf keinen Fall vergessen!
  2. Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und kann dann persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, Nebengebäude, 1. OG, Europasaal (Brücke) die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort die Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.
  3. Die Briefwahlunterlagen können außerdem per Online-Formular im Internet angefordert werden. Ab dem 18. April kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden. Die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post zur Wählerin und zum Wähler. Auch für das Ausfüllen dieses Formulars wird die Wahlbenachrichtigung benötigt, da die dort angegebene Stimmbezirksnummer sowie die laufende Nummer des Wählerverzeichnisses abgefragt werden.
  4. Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. 

Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Vier Wochen vor der Wahl, also am Dienstag, 18. April, öffnet das Briefwahlbüro. Das Briefwahlbüro wird, wie zur Wahl des Bürgermeisters im vergangenen Jahr, im Rathaus Nebengebäude, 1. OG, Europasaal (Brücke) eingerichtet. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei und zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:

  • montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr
  • mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr
  • donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr 

Außerdem ist das Büro am Samstag, 6. Mai, von 10 bis 12 Uhr sowie am letzten Freitag vor der Wahl, 12. Mai, bis 18 Uhr geöffnet, was auch dem letzten Tag zur Beantragung der Briefwahlunterlagen entspricht.

Blinde und sehbehinderte Menschen können kostenlose Wahlhilfen unter der Telefonnummer 0 18 05 / 666 456 (0,14 Cent/Min aus dem Festnetz) bei den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) anfordern.

Pressekontakt: Pressestelle, Calina Herzog (Volontärin), Telefon: 0 23 66 / 303 393, E-Mail: c.herzog@herten.de



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