28. April 2017

Amerikanische Faulbrut bei Bienen: Sperrgebiet verkleinert

Standorte in Viersen, Tönisvorst und Grefrath betroffen

Kreis Viersen

Der Kreis Viersen kann den Sperrbezirk um Bienenstandorte in Viersen, Tönisvorst und Grefrath verkleinern.

Vereinfacht beschrieben wird das Gebiet im Norden von Grefrath-Oedt (Linie Kempener Straße / Süchtelner Straße) begrenzt, im Osten von Tönisvorst-Vorst (bebauter Ortskern ist nicht betroffen), von dort bildet die Tönisvorster Straße in Richtung Süchteln die südliche Grenze. Im Südwesten begrenzt Süchteln mit dem Westring und Richtung Hagenbroich mit der Süchtelner Straße das Gebiet. Die exakte Begrenzung ist der offiziellen Verfügung zu entnehmen. Diese Verfügung ergänzt die Verfügung vom 14. Dezember 2016, die weiterhin in Kraft bleibt.

Die Verfügung im Überblick:

Innerhalb des Sperrgebietes gelten für alle Bienenhalter folgende Verhaltensregeln:

  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, ist von dieser Regel ausgenommen.
  • Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  • Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  • Jeder Bienenhalter hat seinen Bestand, sofern noch nicht erfolgt, unverzüglich beim Veterinäramt des Kreises Viersen und der Tierseuchenkasse zu melden. Sofern der Meldepflicht nicht nachgekommen wird, drohen empfindliche Geldbußen.
  • Das Formular zur Anmeldung des Bienenvolkes bei der Tierseuchenkasse kann der Internetseite des Kreises Viersen entnommen werden.

Für den Sperrbezirk gelten weitere Regelungen, die im Einzelnen der anhängenden Allgemeinverfügung zu entnehmen sind.

Hintergrund:

Der Kreis Viersen hatte Mitte Dezember 2016 an zwei Bienenstandorten (Viersen, Tönisvorst) amtlich den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine gefährliche, bakterielle Erkrankung des Bienenvolkes. Der Erreger befällt ausschließlich die Brut, vermehrt sich in der Larve und tötet diese ab. Erwachsene Bienen können nicht erkranken, verbreiten aber die Sporen und führen somit die Infektionskette fort. Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird entsprechend staatlich bekämpft. Für den Menschen stellt die Krankheit keine Gefahr dar. Auch Honig kann ohne Bedenken gegessen werden.

www.kreis-viersen.de

 


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Biene

Bienen im Niederrheinischen Freilichtmuseum Foto: Paul-Heinz Backes / Abdruck honorarfrei.

Allgemeinverfügung Faulbrut 20170428


Allgemeinverfügung Faulbrut Ursprungsversion 20161214


Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

Diese Pressestelle ist Mitglied bei presse-service.de [www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.