28. April 2017
Kreis Viersen
Der Kreis Viersen kann den Sperrbezirk um Bienenstandorte in Viersen, Tönisvorst und Grefrath verkleinern.
Vereinfacht beschrieben wird das Gebiet im Norden von Grefrath-Oedt (Linie Kempener Straße / Süchtelner Straße) begrenzt, im Osten von Tönisvorst-Vorst (bebauter Ortskern ist nicht betroffen), von dort bildet die Tönisvorster Straße in Richtung Süchteln die südliche Grenze. Im Südwesten begrenzt Süchteln mit dem Westring und Richtung Hagenbroich mit der Süchtelner Straße das Gebiet. Die exakte Begrenzung ist der offiziellen Verfügung zu entnehmen. Diese Verfügung ergänzt die Verfügung vom 14. Dezember 2016, die weiterhin in Kraft bleibt.
Die Verfügung im Überblick:
Innerhalb des Sperrgebietes gelten für alle Bienenhalter folgende Verhaltensregeln:
Für den Sperrbezirk gelten weitere Regelungen, die im Einzelnen der anhängenden Allgemeinverfügung zu entnehmen sind.
Hintergrund:
Der Kreis Viersen hatte Mitte Dezember 2016 an zwei Bienenstandorten (Viersen, Tönisvorst) amtlich den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine gefährliche, bakterielle Erkrankung des Bienenvolkes. Der Erreger befällt ausschließlich die Brut, vermehrt sich in der Larve und tötet diese ab. Erwachsene Bienen können nicht erkranken, verbreiten aber die Sporen und führen somit die Infektionskette fort. Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird entsprechend staatlich bekämpft. Für den Menschen stellt die Krankheit keine Gefahr dar. Auch Honig kann ohne Bedenken gegessen werden.
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