Bocholt, 17. August 2017
Bundestagswahl am 24. September 2017 in Bocholt: Wahlamt ist eingerichtet
Wahlbenachrichtigungsbriefe werden in den kommenden Wochen verschickt!
Bocholt (PID). In den kommenden Wochen erhalten rund 55.400 wahlberechtigte Bocholterinnen und Bocholter ihre Benachrichtigung für die Bundestagswahl am 24. September 2017. Unter den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in Bocholt sind rund 3.125 Erstwählerinnen und Erstwähler.
Wer bis zum 3. September 2017 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt unter Tel. 02871 953-398 oder -323 in Verbindung setzen.
Am Wahlsonntag verhindert? Kein Problem!
Wer am 24. September nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, ihre oder seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Der Antrag für eine Briefwahl wird vom Wahlamt im Bocholter Rathaus bearbeitet. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Die wahlberechtigte Person kommt persönlich ins Wahlamt und kann direkt vor Ort ihre oder seine Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis und nach Möglichkeigt die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.
- Die Briefwahlunterlagen können bis zum 20. September auch online unter www.bocholt.de/rathaus/wahl oder per E-Mail an wahlamt@mail.bocholt.de angefordert werden. Hierbei sind Vor- und Familienname, das Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift anzugeben.
Die Wahlunterlagen werden dann kostenlos per Post an die jeweiligen Wählerinnen oder Wähler verschickt. - Die wahlberechtigte Person füllt den auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes gedruckten „Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins“ aus und unterschreibt diesen. Der ausgefüllte Antrag muss anschließend in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Bocholt verschickt werden. Die persönlichen Wahlunterlagen werden dann kostenlos per Post an die jeweiligen Wählerinnen oder Wähler und der gewünschten Adresse verschickt. Dies ist auch bei einer Adresse im Ausland möglich.
- Die persönlichen Wahlunterlagen können auch an eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter ausgehändigt werden.
Dazu muss die wahlberechtigte Person eine schriftliche Vollmacht für die Stellvertreterin oder den Stellvertreter ausfüllen. Diese ist auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes zu finden und muss von der wahlberechtigten Person und seiner Stellvertreterin oder seinem Stellvertreter entsprechend ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Eine bevollmächtigte Person kann maixmal vier Wahlberechtigte vertreten.
Das Wahlamt
Das Wahlamt befindet sich im Erdgeschoss des Bocholter Rathauses, Raum Rossendale, Berliner Platz 1.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
- Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 17 Uhr
- Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr (am Freitag, den 22. September 2017 bis 18 Uhr)
- Samstag von 9 Uhr bis 12 Uhr
Fristen der Briefwahl:
Der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann bis Freitag, 22. September 2017, 18 Uhr gestellt werden. Online-Anträge bzw. Anträge per E-Mail können bis zum 20. September um 12 Uhr gestellt werden.
Nur im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr möglich.
Die roten Wahlbriefumschläge müssen am Wahltag, 24. September 2017, bis spätestens 18 Uhr im Wahlamt sein.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands,Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@mail.bocholt.de
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
Das Wahlamt zur Bundestagswahl ist eingerichtet
Markus Telahr (li.) und Norbert Olbing vom Wahlamt erklären die Briefwahl.