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Pressemitteilung vom
21. August 2017
Agrarförderprogramm „HALM“ 2017 startet – Antragstellung für Landwirte bis zum 2. Oktober 2017

Region Kassel. Bereits vor, während und besonders jetzt nach der Ernte laufen die Anbauplanungen der Landwirte für das kommende Jahr. Auch 2017 spielt dabei das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) eine wichtige Rolle. „Weniger produktive oder ungünstig zu bearbeitende Flächen wie Uferrandstreifen, Flächen, die fast nur im Schatten liegen oder Flächen mit Keilen oder Buchten, die die Bearbeitung erschweren, bieten sich für die Anlage von ein- oder mehrjährigen Blühflächen an“, rät Jürgen Düster, Fachdienstleiter Landschaftspflege im Fachbereich Landwirtschaft der Kreisverwaltung. Blühflächen können vom Fachbereich Landwirtschaft mit attraktiven Prämien im Rahmen von HALM gefördert werden. Für in Frage kommende Standorte sei deshalb die Anlage von Blühflächen wirtschaftlicher als der herkömmliche Anbau von beispielsweise Raps oder Getreide. Düster: „Davon abgesehen bieten Blühflächen Insekten, insbesondere Bienen, wertvolle Nahrung, verschönern das Landschaftsbild, dienen vielen Arten als Rückzugsräume und haben nicht nur wegen ihrer Erosionsminderung einen hohen naturschutzfachlichen Wert“. Leider sei die HALM-Förderung der Blühflächen auf höchstens 10 Prozent der Ackerfläche eines Betriebes begrenzt, bedauert Düster. Jede einzelne HALM-Förderfläche darf nur zwischen 0,1 und 1,0 Hektar groß sein und ist im Frühjahr mit einer standortangepassten Saatgutmischung anzulegen.

 

Neben der Förderung des ökologischen Landbaus des Gesamtbetriebes werden mit HALM-Mitteln auch einzelne nachhaltige Verfahren der Acker- und Grünlandbewirtschaftung unterstützt.

Dazu zählen unter anderem der Anbau von Zwischenfrüchten und deren Beibehaltung über den Winter (zum Beispiel zum Erosionsschutz), die Anlage und Pflege von Blühstreifen/-flächen, von Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, Ackerrandstreifen sowie die extensive Grünland- und Streuobstnutzung. Düster: „Alle diese Maßnahmen leisten einen wertvollen Beitrag zur biologischen Vielfalt, zum Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie zur Erhaltung unserer schönen Kulturlandschaft“. Bei unbefriedigenden Preisen für konventionelle landwirtschaftliche Erzeugnisse könnten die HALM-Gelder für etliche Betriebe einen betriebswirtschaftlich sinnvollen und willkommenen Einkommensbeitrag liefern. HALM werde bisher bereits von etwa einem Drittel der Betriebe aus Stadt und Landkreis Kassel mehr oder weniger stark genutzt.

 

Bis spätestens zum 2. Oktober können beim Fachbereich Landwirtschaft des Landkreises Kassel in Hofgeismar, Manteuffel-Anlage 5, noch Anträge für die neue fünfjährige Förderperiode (2018 bis 2022) eingereicht werden. Bis zu diesem Termin müssen auch die HALM-Anträge für die Blühflächen eingegangen sein. Beim Fachbereich Landwirtschaft gibt es auch die notwendigen Antragsformulare für alle HALM-Förderungen. Für Beratungen und Hilfe beim Ausfüllen des Antrages empfiehlt Düster, einen Termin unter der Rufnummer 05671/80012424 zu vereinbaren.

 

Diejenigen Landwirte, die bereits am HALM teilnehmen, brauchen grundsätzlich nichts zu unternehmen. Wenn jedoch Änderungen hinsichtlich des Umfangs der bewirtschafteten HALM-Flächen für das Jahr 2018 eintreten werden, sollten die Landwirte bis zum 2. Oktober aktiv werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie vom HALM geförderte Flächen jetzt oder im nächsten Jahr abgeben müssen. Dann sollten die betroffenen Landwirte einen HALM-Verringerungsantrag stellen. Wenn sie zusätzlich zu den bisherigen HALM-Flächen weitere Flächen in das HALM aufnehmen wollen, sollte ein HALM-Erweiterungsantrag eingereicht werden. Die fristgerechte Einreichung dieser Anträge kann helfen, mitunter nicht unerhebliche Sanktionen zu vermeiden beziehungsweise die HALM-Förderung auszudehnen.

 

Düster weist abschließend auch auf die Kampagne „Hessens Landwirtschaft blüht für Bienen – Imker und Bauern sind Partner“ hin. Auf der Basis einer gemeinsamen Initiative des Hessischen Landwirtschaftsministeriums, des Landesverbandes Hessischer Imker und des Hessischen Bauernverbandes soll hier die Anlage von Blühstreifen gefördert werden.

Die Projektumsetzung erfolgt mit Unterstützung der örtlichen Kreisbauernverbände durch die Landwirte in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Imkern vor Ort. Dabei wird das Saatgut für die Anlage der Blühstreifen den Landwirten kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Hintergrund:

Im Rahmen des Hessischen Programms für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) werden Landwirten, die auf ihren Feldern besonders umweltgerecht und naturnah wirtschaften, finanzielle Mittel bereitgestellt. Diese dienen zum Ausgleich ihrer zusätzlichen Aufwendungen und Ertragsverluste gegenüber einer konventionellen Bewirtschaftung.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
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Harald Kühlborn
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