Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt berät und unterstützt seine Bürgerinnen und Bürger in den unterschiedlichsten Lebenslagen. Der Kreis stellt daher in loser Reihenfolge die verschiedenen Beratungsangebote der Kreisverwaltung vor. Heute geht es um die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle.
Bereits seit 1977 gehört die Schwangerschaftskonfliktberatung zum Angebot des Kreises Steinfurt. Viele Menschen verbinden mit ihr vorrangig die Beratung von Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken. „Tatsächlich ist die Konfliktberatung wichtiger Teil unseres Angebotes, aber nur in rund einem Fünftel unserer Gespräche geht es um die Frage, ob die Frau oder das Paar das Kind bekommen möchte“, erklärt Beraterin Gabriele Huerkamp-Rudolph.
Den weitaus größeren Teil der Beratungen machen die sogenannten allgemeinen Schwangerschaftsberatungen aus. Hier geht es um viele Themen, zum Beispiel Fragen zu Mutterschutz, Elterngeld und –zeit, Kindergeld, Unterhalt oder auch um die Vermittlung von weitergehenden Hilfsangeboten wie Hebammenbetreuung, Jugendhilfemaßnahmen oder Schuldnerberatung. Das Gespräch soll eine ganz individuelle Unterstützung bei der Bewältigung persönlicher Krisen oder Schwierigkeiten mit Partner, Eltern und Familie darstellen. Darüber hinaus werden auch umfassende finanzielle Hilfen aus Bundesstiftungsmitteln und dem kreiseigenen Sonderfonds vermittelt.
Wichtiges Thema in der Schwangerschaftsberatung ist auch die Verhütung und deren Finanzierung: „Mittlerweile sind zehn Prozent unserer Gespräche Verhütungsberatungen“, sagt Huerkamp-Rudolph. Der Kreis Steinfurt hat seit 2010 mit Eigenmitteln einen Verhütungsfonds eingerichtet, der Frauen und Familien in besonderen Notlagen bei der Finanzierung einer langfristigen Familienplanung unterstützt. 130 Frauen haben 2016 Hilfe aus dem Verhütungsfonds erhalten. Da die vorhandenen Mittel bei Weitem nicht ausreichten und die Gelder bereits nach wenigen Monaten ausgeschöpft waren, hat der Kreis im Jahre 2016 reagiert und die Mittel für den Verhütungsfonds deutlich angehoben, so dass in diesem Jahr 33.000 Euro zur Verfügung stehen.
Erheblich gestiegen ist in den vergangenen zwei Jahren auch die Zahl der Beratungen von Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. So hatten von 1538 Frauen, die beraten wurden, 667 eine ausländische Staatsangehörigkeit, 355 mal war eine Übersetzungshilfe notwendig. Die Beraterinnen müssen oft klärend oder vermittelnd eingreifen, um Schwierigkeiten mit dem hiesigen Sozialsystem aufzufangen. Zunehmend problematisch gestaltet sich auch die Wohnungssuche für anerkannte Flüchtlinge. Insbesondere Familien mit vielen Kindern finden nur sehr schwer geeigneten und bezahlbaren Wohnraum und werden häufig abgewiesen. Auch der kulturell-religiöse Hintergrund und die tradierte Frauenrolle, in der viele Mädchen noch aufwachsen, ist nach wie vor ein Thema in der Beratung.
Die Beraterinnen bieten offene Sprechstunden an acht Orten im Kreis an (siehe Infokasten). Darüber hinaus sind weitere Terminvereinbarungen unter der Telefonnummer (0 25 51) 69 – 28 30 oder (0 54 82) 70 – 35 60 oder per Mail an konfliktberatung@kreis-steinfurt.de. möglich.
Infokasten:
Die Beraterinnen bieten offene Sprechstunden ohne Terminvereinbarung an:
Montag:
Mittwoch:
Donnerstag: