Wer keine Wahlbenachrichtigung von seiner zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung bekommen hat, kann trotzdem wählen gehen und dafür im Wahllokal einfach den Personalausweis vorlegen. Wenn der Name im Wählerverzeichnis steht, wovon im Normalfall auszugehen ist, steht der Aushändigung des Stimmzettels nichts entgegen. Das gilt auch für Wählerinnen und Wähler, die ihre Karte verloren haben. Darauf weist die Kreisverwaltung Leer in einer Pressemitteilung hin. Anlass ist, dass einzelne Bürgerinnen und Bürger mitgeteilt hätten, ihnen sei keine Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt worden. Wichtig ist, dass Wähler ohne Benachrichtigungskarte in „ihr zuständiges Wahllokal“ gehen. Das ist das, wo sie ihre Stimme bei der Bundestagwahl abgegeben haben. Nur dort stehen sie im Wählerverzeichnis. Eine Änderung bei den Wahllokalen gibt es nur in einem einzigen Fall: In Leer musste wegen des Gallimarktes das Wahllokal in den Berufsbildenden Schulen in das Theater an der Blinke verlegt werden.
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