15. Dezember 2017
#Kreis Viersen#
Die Gebühren für die Abfallentsorgung im Kreis Viersen bleiben die nächsten drei Jahren auf niedrigem Niveau. Das geht aus der Gebühren- und Entgeltberechnung des Abfallbetriebs des Kreises Viersen (ABV) hervor. Der Kreistag hat der Kalkulation in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt.
Die Gebührenhaushalte der Städte und Gemeinden im Kreis können damit in den Jahren 2018 bis 2020 um 628.000 Euro pro Jahr entlastet werden. Hinzu kommt noch die Gutschrift an die sieben Städte und Gemeinden (alle, bis auf Nettetal und Grefrath) aus der Altkleidersammlung, die um etwa 50.000 Euro erhöht werden konnte.
In die Kalkulation der Gebühren für 2018 bis 2020 sind alle Faktoren einbezogen. Dazu zählen auch die Kosten für den Bau eines eigenen Wertstoff- und Logistikzentrums. Außerdem das Unternehmerentgelt für die Restentsorgung und Umladung sowie die Kostensteigerungen der Entgelte, die nach einem Index berechnet werden.
Schwierig hat sich die Ausschreibung der Entsorgung des Bioabfalls und des Grünschnitts für die Jahre 2018 bis 2020 gestaltet. Neun Firmen haben sich die Ausschreibungs-Unterlagen abgeholt, nur zwei haben ein Angebot abgegeben. Damit gab es praktisch keinen Wettbewerb mehr.
Die Gebührentwicklung im Überblick
Entlastung der Städte und Gemeinden:
Einsparung bei Haus- und Sperrmüll
Papiergutschrift
Sonstige Einspareffekte
Gutschrift aus Altkleidersammlung
Entwicklung der Abfallgebühren im Kreis Viersen
Entwicklung der Abfallgebühren im Kreis Viersen.
Grafik: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei
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