Unna, den 12. Januar 2018
Versand der Grundbesitzabgabenbescheide 2018
22.000 Eigentümer von Grundstücken erhalten neue Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2018
Kreisstadt Unna.
Ab dem 15. Januar 2018 werden an rund 22.000 Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben die neuen Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2018 verschickt. Die Stadt nutzt inzwischen modernste Technik und lässt ihre Bescheide durch einen externen Dienstleister drucken und kuvertieren. Zur Information der Steuer- und Gebührenpflichtigen werden den Bescheiden ein Flyer zur aktuellen Gebühreninformation 2018 sowie ein Merkblatt mit Hinweisen zu Mülländerungen und Eigentumswechseln beigelegt.
Insgesamt werden in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 41,00 Mio. € Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2017: 40,95 Mio. €).
Das Gesamtaufkommen entfällt dabei auf folgende Grundbesitzabgaben:
Grundsteuer A 0,24 Mio. €
Grundsteuer B 16,84 Mio. €
Summe Steuern 17,08 Mio. €
Schmutzwassergebühren 8,13 Mio. €
Niederschlagswassergebühren 9,93 Mio. €
Straßenreinigungsgebühren 0,84 Mio. €
Müllabfuhrgebühren 5,02 Mio. €
Summe Gebühren 23,92 Mio. €
Müllmarken:
Bis auf weiteres werden keine neuen Müllmarken verschickt. Die Gebührenmarken aus 2014 bleiben weiterhin gültig. Das Verfahren der mehrjährigen Gültigkeit der Marken hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. Die Verwaltung spart damit den finanziellen und zeitlichen Aufwand für Druck und Versand ein.
Beratung:
Bei Problemen oder Fragen hinsichtlich der Bescheide geben der Bereich Steuern bei der Kreisstadt Unna bzw. die Stadtbetriebe Unna Auskunft.
Bei Änderungen der Gefäßgrößen, bei Eigentumswechseln und bei Fragen zu der Festsetzung der Grundsteuer berät Sie der Bereich Steuern der Kreisstadt Unna:
Telefon Ansprechpartner/in
103 - 266 Tobias Goeke
103 - 267 Inge Treese
103 - 275 Danica Leimbach
Für eine persönliche Beratung stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rathaus, Rathausplatz 1, 59423 Unna, Zimmer 208 und 208a während der Öffnungszeiten,
montags, dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
zur Verfügung.
Erfahrungsgemäß ist in den ersten Wochen nach Versand der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide mit einem sehr starken Publikumsandrang im Bereich Steuern zu rechnen. Um auch in diesem Jahr für die Bürger und Bürgerinnen die Wartezeiten möglichst gering zu halten, ist das Verfahren bei Änderungen der Müllgefäße sowie bei Veräußerung von Immobilien / Grundstücken bereits im beiliegenden Flyer erläutert.
Bei Fragen zur inhaltlichen Gestaltung der Gebühren und der Kalkulationsgrundlagen hilft das Kundenzentrum der Stadtbetriebe Unna weiter:
Telefon Ansprechpartner/in
2003 - 28 Uwe Niederheidt
2003 - 83 Maria Willige-Schleep
Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten: