Sondernutzungsgebühren für Herten

01.02.2018 | Herten

Rat entscheidet am 21. Februar über Vorlage

Gebühren für das Aufstellen von Tischen, Preistafeln und Werbeständer – in anderen Städten ist das seit Jahren bereits gängige Praxis. Auch in Herten sollen ab dem 1. April 2018 Sondernutzungsgebühren erhoben werden. Bereits Ende 2015 hat der Rat in Herten beschlossen, im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes (HSP), ab 2018 eine Gebühr für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Plätzen einzuführen. Mit einer Vorlage soll nun am 21. Februar die dazugehörige Satzung beschlossen werden.

„An der Festsetzung der Gebühren haben wir uns an der niedrigsten Gebühr im Kreis Recklinghausen orientiert, um die Händlerinnen und Händler so wenig wie möglich zu belasten“, so Bürgermeister Fred Toplak. Die Erhebung der Sondernutzungsgebühr sei Teil des Haushaltssanierungskonzeptes 2012 und müsse daher zum jetzigen Zeitpunkt umgesetzt werden, so Fred Toplak weiter. Zudem halte sich die Stadt mit der Erhebung der Gebühren an die Rechtsprechung des BVerwG zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebotes nach Art. 3 Abs.11 GG.

Bei der Höhe der Gebühren unterscheidet die Stadt zukünftig zwischen zwei Zonen. Zone 1 beinhaltet alle Straßen und Plätze in der Innenstadt bzw. Fußgängerzone, die Kurt-Schumacher-Straße und Theodor-Heuss-Straße sowie im Ortsteil Herten-Westerholt die Bahnhofstraße im Bereich Turmstraße bis Kurze Straße. Zone 2 beinhaltet das übrige Stadtgebiet.

Nicht nur für das Anbieten von Waren und Leistungen, wie beispielsweise Verkaufswagen, Werbeständer und Tische, wodurch Gastronomen, Händler und Gewerbetreibende ihre Aktions- und Verkaufsfläche auf öffentlichen Boden ausweiten, soll in Zukunft eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden. Auch für das Aufstellen und Lagern von Gegenständen wie Baubuden, Baugerüsten und Containern sowie für die Durchführung von Veranstaltungen auf den verschiedenen Plätzen im Stadtgebiet (Doncaster Platz, Hans-Senkel-Platz, Kranzplatte Langenbochum usw.) und Straßenfesten soll demnächst, zusätzlich zu den bisherigen Verwaltungsgebühren, eine Sondernutzungsgebühr fällig werden.

Für das Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten für gewerbliche Zwecke (Außengastronomie) sollen nach der Satzung beispielsweise 3 Euro pro Quadratmeter im Monat in Zone 1 (Mindestgebühr 30 Euro) und 1,80 Euro in Zone 2 (Mindestgebühr 20 Euro) anfallen. Für das Ausstellen von Waren vor Ladenlokalen sind 4 Euro pro Quadratmeter im Monat in Zone 1 (Mindestgebühr 30 Euro) und 2,40 Euro in Zone 2 (Mindestgebühr 20 Euro) in der Satzung veranschlagt.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 0 23 66 / 303 393, E-Mail: c.herzog@herten.de



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Innenstadt