20. Februar 2018
#Kreis Viersen / Nettetal#
Den Bürgerinnen und Bürgern im Kreisgebiet Viersen ist in den letzten Tagen der Abfallgebührenbescheid für das Jahr 2018 zugegangen, so auch in Nettetal. Die Bürgerinitiative „VeNeTe - so nicht!“ ruft über Facebook und die Presse auf, Widerspruch gegen den Gebührenbescheid der Stadt Nettetal einzulegen. Begründet wird dies unter anderem damit, dass sich die vom Abfallbetrieb Kreis Viersen (ABV) veröffentlichten Kostensenkungen nicht in den einzelnen Gebührenbescheiden niederschlagen würden.
Der ABV weist darauf hin, dass in den Kreisen in Nordrhein-Westfalen die abfallwirtschaftlichen Aufgaben für die privaten Haushalte zweigeteilt sind. Während die Entsorgung der überlassungspflichtigen Abfälle Aufgabe der Kreise ist, sind für das vorherige Einsammeln und Befördern die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig.
Die Stadt Nettetal als auch der Kreis Viersen haben Ihre Leistungen ab dem Jahre 2015 jeweils europaweit ausgeschrieben. Während der ABV für seine Leistungen erhebliche Kostensenkungen realisieren konnte, musste die Stadt Nettetal bei der Ausschreibung der Sammlungstätigkeit gravierende Preissteigerungen hinnehmen. Beim Vergleich der Gebührenrechnungen der Stadt Nettetal für die Jahre 2014 und 2018 wird ersichtlich, dass der ABV aufgrund seiner Ausschreibungsleistung den Gebührenbedarf gegenüber der Stadt Nettetal von jährlich ca. 2,46 Mio. Euro auf jährlich ca. 1,56 Mio. Euro verringert hat. Das ist eine Verbesserung für die Bürger um 37,5 Prozent. Demgegenüber hat das Ausschreibungsverfahren der Stadt Nettetal für das Einsammeln und das Behältermanagement zu einer Kostensteigerung von ca. 0,44 Mio. Eurr pro Jahr auf nunmehr 0,78 Mio. Euro pro Jahr geführt – eine Erhöhung zu Lasten der Bürger von knapp 77 Prozent.
Dennoch sanken für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt in Nettetal die Müllgebühren von 246,80 € im Jahr 2014 auf 201,10 € im Jahr 2018.
Damit steht fest, dass es ausschließlich den Arbeitsergebnissen des ABV zu verdanken ist, dass die Abfallgebühren in der Stadt Nettetal seit dem Jahre 2015 überhaupt gesenkt werden konnten. Dieser Umstand bestärkt den ABV in seinen Bestrebungen, mittels seiner geplanten Projekte auch dauerhaft stabile Müllgebühren für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Viersen zu gewährleisten.
www.facebook.com/WertstoffundLogistikzentrum
Herausgeber:
Kreis Viersen - Der Landrat
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de