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Jahresbilanz 2017


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06. März 2018

Jahresbilanz 2017

Namensänderungen in 56 Fällen

Kreis Unna. Wie heißen Sie bitte? Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie erhebliche Schwierigkeiten bei Aussprache und Schreibweise des Namens, können Bürger beim Kreis eine Namensänderung beantragen.

 

Im vergangenen Jahr sind 56 Anträge (2016: 49) auf Namensänderung von der Kreisverwaltung genehmigt worden. Davon durften Bürger in 42 Fällen ihren Familiennamen ändern, 14 Mal wurde ein Vorname geändert.

 

Namen ändern – nicht ohne Grund

Für die Namensänderung aus wichtigem Grund ist der Kreis zuständig. Namensänderungen nach Hochzeiten übernehmen die Standesämter. Wem sein alter Name aber nur nicht mehr gefällt, hat allerdings keine Aussicht auf eine Namensänderung. Sechs Mal sind im letzten Jahr Anträge nicht durchgekommen. Entweder hat der Kreis abgelehnt oder sie wurden zurückgezogen.

 

Die Hürde ist nämlich hoch: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Insbesondere bei schwieriger Schreibweise und Aussprache, anstößig oder lächerlich klingenden sowie sehr langen und umständlichen Namen ist dies der Fall. In vielen Fällen hat die zuständige Mitarbeiterin telefonisch beraten und konnte so am Telefon bereits klären, ob ein Antrag aussichtsreich oder aussichtslos ist.

 

Die Gebühren betragen für eine Familiennamensänderung 1.000 Euro, bei minderjährigen Kindern 700 Euro und bei der Änderung des Vornamens 255 Euro. PK | PKU

 

Anlage: Tabelle mit Namensänderungen nach Kommunen




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Constanze Rauert | Fon 02303 27-1013 | E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de


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Tabelle Namensänderung


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