Grünabfälle und Hundekot in städtischen Anlagen nicht erlaubt

14.03.2018 | Herten

Kostenlose Entsorgungsmöglichkeit für Grünschnitt am ZBH

Alle, die einen Garten besitzen, kennen es: Rasen und Sträucher müssen regelmäßig geschnitten werden. Zurück bleiben oft große Mengen an Grünabfällen, die nicht in die Biotonne oder auf den Kompost passen. Vermehrt entsorgen Bürgerinnen und Bürger, sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit, den Grünschnitt direkt hinter dem eigenen Gartenzaun in den städtischen Grünanlagen. Dies ist jedoch verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die unzulässig entsorgten Grünabfälle fallen in die Kategorie „Wilder Müll“. „Es ist nicht erlaubt, die Abfälle einfach hinter den Gartenzaun zu schmeißen“, so Elke Günther, Leiterin des Bereichs Grün beim Zentralen Betriebshof. Kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten gibt es beim ZBH. Der dortige Recyclinghof nimmt Grünabfälle bis zu einem Kubikmeter zu folgenden Öffnungszeiten entgegen: Montag bis Mittwoch von 7 bis 16 Uhr, Donnerstag von 7 bis 17.30 Uhr, Freitag von 7 bis 16 Uhr und Samstag von 8 bis 12 Uhr.

Ein ähnlich leidiges Thema betrifft die Hinterlassenschaften von Hunden auf öffentlichen Wegen, Grünflächen und Spielplätzen. Viele Hundehalterinnen und -halter glauben irrtümlich, durch die Entrichtung der Hundesteuer ein Recht darauf zu haben, dass der Hundedreck von städtischer Seite entsorgt wird. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Besitzerin oder der Besitzer ist sogar rechtlich dazu verpflichtet, den Kot ihres oder seines Hundes zu entsorgen, andernfalls droht ein Bußgeld.

In regelmäßigen Abständen verschickt die Stadt mit den Hundesteuerbescheiden einen Flyer, der auf die Problematik hinweist. Auch der ZBH hat in den vergangenen Jahren durch verschiedene Aktionen auf das Thema aufmerksam gemacht. Zuletzt wurde gemeinsam mit den Kinderfreuden mit einem riesigen Plakat an Spielplätzen insbesondere auf die gesundheitliche Gefährdung von Kindern durch den Kontakt mit Hundekot hingewiesen.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 0 23 66 / 303 393, E-Mail: c.herzog@herten.de



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