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Pressemitteilung vom
20. April 2018
Fördermittel für kleine Unternehmen und Existenzgründer im ländlichen Raum
Anträge gibt es beim Servicezentrum Regionalentwicklung

Landkreis Kassel. Das Land Hessen möchte mit einem neuen Förderprogramm kleine Betriebe im ländlichen Raum unterstützen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen aktuell weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt und  maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz erzielt. 

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, veränderter Lebensgewohnheiten, fehlender Fachkräfte und altersbedingter Unternehmensaufgaben sollen so Anreize geschaffen werden, die eine bedarfsorientierte Gründung oder Entwicklung von Kleinstunternehmen in den Bereichen Handwerk, Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität ermöglichen.

Gefördert werden können der Erwerb einer Betriebsstätte, bauliche Investitionen, langlebige Wirtschaftsgüter und die mit der Vorhabenumsetzung einhergehenden Ausgaben für Dienstleistungen für die Gründung und Entwicklung eines Kleinstunternehmen der Grundversorgung aus den oben genannten Sektoren

Die Zuwendungen sind gestaffelt und können bei Unternehmen mit Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bis zu 200.000 Euro betragen. Der komplette Landkreis Kassel ist durch die LEADER-Regionen „KulturLandschaft HessenSpitze“ und „Casseler Bergland“ abgedeckt. Das jeweilige LEADER-Entscheidungsgremium (Regionalforum) muss eine positive Stellungnahme zum Vorhaben abgeben.

Vollständige Anträge müssen bis spätestens 15. August 2018 beim Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises Kassel eingereicht sein. Hessenweit steht ein Bewilligungsvolumen von einer Million Euro zur Verfügung. Die Anträge werden am 14. September 2018 zentral beurteilt und sodann der Bewilligung bei den Landkreisen zugeführt. Die Förderpraxis basiert auf dem Regelwerk der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung vom 9. April 2018 in der auch die LEADER-Förderung geregelt ist.

Es ist beabsichtigt, den Wettbewerbsaufruf in der laufenden EU-Förderperiode bis 2020 jährlich durchzuführen.

Weitere Informationen erhalten interessierte Unternehmer und Existenzgründer bei den LEADER-Regionalmanagements im Verein Region-Kassel Land: Ute Raband für die „Kulturlandschaft HessenSpitze“  und Marco Lingemann für das „Casseler Bergland“,  Tel.: 05692/9977715, E-Mail: info@region-kassel-land.de sowie beim Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises Kassel Dirk Hofmann, Tel.: 05671 8001-2427 E-Mail: dirk-hofmann@landkreiskassel.de

Förderanträge sind beim Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises Kassel, Manteuffel-Anlage 5 in 34369 Hofgeismar erhältlich und auch dort einzureichen.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
Handy: 0173/4663794
E-Mail: pressestelle@landkreiskassel.de
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