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Meldung vom 26.04.2018
Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Weg frei für die B474n

„Das ist gut für die Region, gut für newPark“, zeigt sich Landrat Cay Süberkrüb erleichtert über den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.03.2018. Damit hat das Gericht die Beschwerde des BUND gegen das Urteil des OVG Münster zum Planfeststellungsbeschluss zur B 474n Ortsumgehung Datteln zurückgewiesen.

Cay Süberkrüb weiter: „Damit wird das (zweite) klageabweisende Urteil rechtskräftig und der Beschluss von 2009 nach einem neun Jahre langen Gerichtsverfahren bestandskräftige Grundlage für den vom Landesbetrieb Straßenbau NRW seit längerem geplanten Baubeginn. Jetzt muss es auch losgehen, ohne weitere Verzögerungen, konsequent und zügig.“

Mit dem Beschluss vom 08.03.2018 hat das BVerwG die Nichtzulassungsbeschwerde des BUND gegen das 2. Urteil des OVG Münster vom 29.03.2017 zum Planfeststellungsbeschluss zur B 474n Ortsumgehung Datteln vollumfänglich zurückgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig und ist eine bestandskräftige Grundlage für den vom Landesbetrieb Straßenbau NRW seit längerem geplanten Baubeginn.

„Für den newPark ist diese Entscheidung von größter Bedeutung. Endlich haben wir die Planungssicherheit, um die nächsten Schritte einleiten zu können“, sagt newPark-Geschäftsführer Andreas Täuber. Auch Dattelns Bürgermeister André Dora ist erleichtert, dass es nun weitergehen kann: „Die Entscheidung ist ein doppelter Gewinn für uns Dattelner. Das Projekt newPark kann endlich starten. Und gleichzeitig kann unsere Hauptverkehrsstraße, die B235, entlastet werden.“



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
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E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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