Jobcenter entlastet die städtischen Haushalte
Jobcenter Kreis Recklinghausen
Die erfolgreiche Arbeit des Jobcenters Kreis Recklinghausen im vergangenen Jahr macht sich mit einer deutlichen finanziellen Entlastung für die zehn kreisangehörigen Städte bemerkbar. Positiv wirkten sich auch die allgemeine Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sowie die in 2017 nicht so stark wie prognostiziert gestiegenen Mieten aus. Insgesamt erstattet das Jobcenter den zehn kreisangehörigen Städten anteilig 10,3 Mio. Euro.
Das Jobcenter brachte 2017 mehr Frauen und Männer in Arbeit als erwartet. Damit sank die Zahl der Menschen, die einen Anspruch auf die von den Städten getragene Übernahme der Miet- und Heizkosten haben. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen sind, ging in 2017 insgesamt zwar nur leicht von 38.491 auf 38.339 zurück. Dies sei zurückzuführen auf den Zuwachs von Menschen mit Fluchthintergrund, die nun Anspruch auf SGB II-Leistungen haben, erläutert Jobcenter-Leiter Dominik Schad.
„Für die Zugewanderten übernimmt allerdings der Bund die Kosten für Miete und Heizung in voller Höhe. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, bei denen die Städte diese Kosten zum überwiegenden Teil tragen, haben wir im letzten Jahr um knapp 1.700 reduziert. Das ist eine hervorragende Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen zehn Bezirksstellen des Jobcenters in den kreisangehörigen Städten“, sagt Dominik Schad.
Die positiven Entwicklungen seien bei der Aufstellung des Jobcenter-Haushaltes für 2017 im Frühjahr 2016 so nicht vorhersehbar gewesen. „Sie zeigen aber, dass eine Verbesserung der Situation der auf die Grundsicherung angewiesenen Menschen im Kreis umgehend in den Städten zu einer spürbaren Entlastung bei den Sozialausgaben führt.“ Davon können jetzt, mit dem vorläufigen Rechnungsergebnis für 2017, anteilig alle kreisangehörigen Städte profitieren.
„Damit sich diese Entwicklung für die vor allem durch die Sozialausgaben belasteten kommunalen Haushalte künftig nicht ins Gegenteil umkehrt“, so Dominik Schad, „ist es unabdingbar, dass der Bund über 2018 hinaus weiterhin die Wohn- und Heizkosten für die Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund in voller Höhe übernimmt.“
Die Erstattungsbeträge für die Städte im Einzelnen:
- Castrop-Rauxel: 1,53 Mio. Euro
- Datteln: 619.000 Euro
- Dorsten: 1,16 Mio. Euro
- Gladbeck: 1,14 Mio. Euro
- Haltern am See: 307.000 Euro
- Herten: 1,29 Mio. Euro
- Marl: 1,44 Mio. Euro
- Oer-Erkenschwick: 553.000 Euro
- Recklinghausen: 1,8 Mio. Euro
- Waltrop: 478.000 Euro
Pressekontakt: Thomas König, Pressesprecher Jobcenter Kreis Recklinghausen, Tel. 02361 / 3067-308
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