Scheinbare Hilflosigkeit ist immer wieder Anlass für Menschen, junge Vögel, sogenannte Ästlinge, an sich zu nehmen, sie selber zu versorgen oder an Tierschutzvereine oder das Naturschutzamt des Landkreises Leer weiterzuleiten. Ästlinge sind Jungvögel, die das Nest bereits verlassen können, aber noch nicht flügge sind. Die oft gut gemeinte Fürsorge ist aber in der Regel nicht geboten. Wer auf einen einsam und hilflos wirkenden Jungvogel trifft, sollte das Tier auf keinen Fall gleich aufnehmen, sondern es an Ort und Stelle belassen, bittet das Naturschutzamt.
Es ist natürlich, dass sich die Elterntiere nicht ständig in der Nähe ihres Nachwuchses aufhalten. Sie beschaffen zum Beispiel Nahrung oder die Jungvögel werden vom Nistplatz entwöhnt. Zudem besitzen Ästlinge keinen natürlichen Fluchtreflex, solange sie noch nicht flügge sind. Dies verstärke den Eindruck der Hilflosigkeit, so das Naturschutzamt. Auch die Rufe der Jungvögel sind keine Hilfe- sondern Bettelrufe. Am sinnvollsten ist es, solche Situationen nicht zu stören.
Jungvögel sollten nur dann aufgenommen werden, wenn völlig sicher ist, dass es sich um einen Notfall handelt oder das Tier nur wenige Tage alt ist. Bei offensichtlichen Verletzungen oder der Beobachtung, dass die Elterntiere tatsächlich verunglückt sind, ist Rettung nötig. Tiere an offensichtlich gefährlichen Stellen, wenn Jungtiere beispielsweise auf der Straße sitzen, sollten lediglich in der Nähe zur Seite gesetzt werden.
Es ist nicht auszuschließen, dass es in der Aufzuchtzeit auch zu Verlusten kommen kann, dies entspricht den natürlichen Kreisläufen in der Natur, so der Landkreis Leer. Nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen ist es zwar grundsätzlich erlaubt, sich um kranke, verletzte oder hilflose Tiere wild lebender Arten zu kümmern, jedoch fallen Ästlinge in der Regel nicht in diese Kategorie.
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