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Meldung vom 24.07.2018
Wohnimmobilienverwalter benötigen ab dem 1. August Erlaubnis / Weiterbildungspflicht für Verwalter und Immobilienmakler

Bislang benötigten nur Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer eine Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung, ab dem 1. August 2018 müssen auch Verwalter von Wohnhäusern eine Erlaubnis besitzen. Mit Inkrafttreten der Änderung der Gewerbeordnung muss diese gewerberechtliche Erlaubnis für Neuverwalter mit Betriebssitz im Kreis Recklinghausen bei der Kreisverwaltung beantragt werden. Für Wohnimmobilienverwalter, die bereits vor dem 1. August tätig waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. März 2019.

Die Erlaubnispflicht betrifft gewerbliche Verwalter von Wohneigentum und/oder Mietwohnungen. Erlaubnisvoraussetzung ist neben der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit und den geordneten Vermögensverhältnissen unter anderem eine Berufshaftpflichtversicherung.  

Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler
Darüber hinaus gilt ab dem 1. August eine Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Gefordert sind Weiterbildungen in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren.

Zusätzliche Informationen sowie das Antragsformular für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO gibt es im Internet unter www.kreis-re.de/gewo34.  



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-2327, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de
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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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