Sperrung der Straßen „Bührmannslohne“ + „Posthalterslohne“
Umfangreiche Dach- und Fassadensanierungsarbeiten ab Freitag, 27.07.
- Bührmannslohne:
Ab Freitag, d. 27.07.2018, ca. 08:00 Uhr ist es erforderlich, die Straße „Bührmannslohne“ im Bereich von Haus Nr. 7 für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr voll zu sperren.
Im Zusammenhang mit umfangreichen Dach- und Fassadensanierungsarbeiten ist diese Beeinträchtigung der Verkehrsteilnehmer leider unumgänglich.
Änderung der Verkehrsführung: Damit sämtliche Anlieger ihre Grundstückszufahrten erreichen können, wird die Verkehrsführung in der „Bührmannslohne“ geändert. Für die Dauer der Sperrung wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Anlieger haben die Möglichkeit, von der Westerstraße oder der Straße „Mühlenweg“ aus in die „Bührmannslohne“ bis zu dem o. g. Baustellenbereich hinein zu fahren (Sackgassenregelung).
Das Verlassen der Grundstücke erfolgt in umgekehrter Richtung.
Der Fußgänger- und Radfahrerverkehr kann den entsprechenden Baustellenbereich passieren.
Müllentsorgung: Alle Anlieger der Straße „Bührmannslohne“ werden gebeten, für die Dauer der Sperrung ihre Mülltonnen mit dem Namen und der Anschrift zu kennzeichnen und diese an den Abfuhrtagen zur Westerstraße bzw. zur Straße „Mühlenweg“ zu bringen. Hier sind entsprechende Müll - Sammelplätze vorgesehen.
Sollten Anlieger in ihrer Mobilität eingeschränkt sein, sprechen Sie bitte mit den Arbeitern vor Ort, damit diese Ihnen behilflich sein können.
Dauer der Sperrung: Die Gesamtarbeiten werden, je nach Witterung und Baufortschritt, voraussichtlich bis Ende August 2018 andauern. Einen exakten Zeitpunkt, wann der Baustellenbereich wieder für den Allgemeinverkehr zur Verfügung steht, ist nicht voraus zu sagen.
- Posthalterslohne:
Ab Montag, d. 30.07.2018, ca. 08:00 Uhr ist es darüber hinaus erforderlich, die Straße „Posthalterslohne“ im Bereich des Eckhauses zur Westerstraße (Haus Nr. 88) für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr voll zu sperren.
An dem betreffenden Eckgebäude erfolgt eine Dachaufstockung. In diesem Zusammenhang ist diese Beeinträchtigung der Verkehrsteilnehmer leider unumgänglich.
Änderung der Verkehrsführung: Damit sämtliche Anlieger ihre Grundstückszufahrten erreichen können, wird die Verkehrsführung in der „Posthalterslohne“ geändert. Für die Dauer der Sperrung haben Anlieger die Möglichkeit, von der Straße „Mühlenweg“ aus in die „Posthalterslohne“ bis zu dem o. g. Baustellenbereich hinein zu fahren (Sackgassenregelung).
Das Verlassen der Grundstücke erfolgt in umgekehrter Richtung.
Der Fußgänger- und Radfahrerverkehr kann den entsprechenden Baustellenbereich passieren.
Müllentsorgung: Alle Anlieger der Straße „Posthalterslohne“ werden gebeten, für die Dauer der Sperrung ihre Mülltonnen mit dem Namen und der Anschrift zu kennzeichnen und diese an den Abfuhrtagen zur Westerstraße bzw. zur Straße „Mühlenweg“ zu bringen. Hier sind entsprechende Müll - Sammelplätze vorgesehen.
Sollten Anlieger in ihrer Mobilität eingeschränkt sein, sprechen Sie bitte mit den Arbeitern vor Ort, damit diese Ihnen behilflich sein können.
Dauer der Sperrung: Die Gesamtarbeiten werden, je nach Witterung und Baufortschritt, ebenfalls voraussichtlich bis Ende August 2018 andauern. Einen exakten Zeitpunkt, wann der Baustellenbereich wieder für den Allgemeinverkehr zur Verfügung steht, ist nicht voraus zu sagen.
--> Um Verständnis für die Verkehrsbeeinträchtigungen in den beiden Straßen und um besondere Vorsicht im Baustellenbereich wird gebeten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Norden, Fachdienst Umwelt & Verkehr, Am Markt 39, 26506 Norden, Tel.: 04931 – 923 0.
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