27. Juli 2018

Wälder nur noch auf festen Wegen betreten

Hohe Waldbrandgefahr durch Trockenphase

#Kreis Viersen#

Waldbesucher im Kreis Viersen dürfen ab sofort nur noch auf festen Wegen laufen. Das hat das Regionalforstamt Niederrhein erlassen. Hintergrund ist die anhaltende Hitze – die Waldbrandgefahr ist derzeit besonders hoch. Das eingeschränkte Betretungsrecht im Wald dient als Vorsorgemaßnahme, um Waldbrände zu vermeiden.

Das Verbot, die Wege zu verlassen ist bis zum 31. August gültig. Je nach Wetterlage kann das Verbot verlängert oder ausgeweitet werden. Das Verbot bezieht sich auch auf die Kreise Wesel, Kleve, Neuss und die Städte Krefeld, Mönchengladbach und Düsseldorf. Sollte sich die Situation vorzeitig durch eine Änderung der Witterungslage entspannen, kann das Verbot seitens des Regionalforstamtes auch vor Ablauf der Geltungsdauer aufgehoben werden.

Um Brände durch Unachtsamkeit zu vermeiden, bitten der Kreis Viersen und der Kreisbrandmeister Rainer Höckels die Bürgerinnen und Bürger, kein offenes Feuer im Wald oder Waldnähe zu entzünden, im Wald nicht zu rauchen und die Zigarettenreste nicht wegzuwerfen und keine Glasabfälle liegen zu lassen, da diese als Brennglas wirken können. Auch Fahrzeuge, die auf entzündlichem Untergrund abgestellt sind, können einen Brand auslösen, deshalb dürfen nur ausgewiesene Parkplätze benutzt werden. Brände und Rauchentwicklung sollen Bürgerinnen und Bürger sofort per Notruf 112 mit möglichst genauer Ortsangabe melden.

Weitere Informationen und nützliche Tipps zum Verhalten im Wald und was bei einem Waldbrand zu tun ist gibt das Faltblatt des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

www.kreis-viersen.de
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/BBK/DE/2018/Waldbrandgefahr_in_D.html 


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Waldbrand

Aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr dürfen Waldbesucher im Kreis Viersen die Wege nicht verlassen. Foto: Pixabay.com / Abdruck honorarfrei

Faltblatt_Waldbrand

Weitere Informationen und Tipps zum Verhalten im Wald und bei einem Waldbrand. PDF: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Herausgeber:

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