31. Juli 2018
#Kreis Viersen#
Die Trockenheit hält an und die Wasserstände der Gräben, Flüsse und Seen im Kreisgebiet sinken weiter. Deshalb appelliert die Untere Wasserbehörde des Kreises Viersen, kein Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen – auch nicht in geringen Mengen.
Generell ist für eine Entnahme, die den Gemein- und Anliegergebrauch übersteigt, eine Erlaubnis notwendig. Die Untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass auch Personen mit dieser Erlaubnis aktuell kein Wasser aus offenen Wasserflächen entnehmen sollen.
Die derzeitigen Abflussmengen entsprechen maximal dem ökologisch notwendigen Mindestabfluss. Dieser ist in den Fließgewässern notwendig, um deren Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten.
Eine Entspannung dieser kritischen Situation für die Gewässer und deren Fauna und Flora durch Regenfälle ist vorerst nicht zu erwarten.
Oberflächengewässer
Die Untere Wasserbehörde des Kreises Viersen appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, kein Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen.
Foto: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei
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