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Norden, 09. August 2018

Sperrung der Westerstraße in Norden ab dem 13.08.2018
Information über Verkehrsbeeinträchtigungen

  • Sperrung der Westerstraße (L 27) zwischen der Einmündung „Lentzlohne“ und der Einmündung „Alleestraße“ in zwei Teilabschnitten:
  1. Teilabschnitt: Lentzlohne bis Mühlenlohne
  2. Teilabschnitt: Mühlenlohne bis Alleestraße 
  • Beginn der Arbeiten (1. Teilabschnitt) am Montag, d. 13.08.2018 
    Dauer der Gesamtarbeiten: ca. 3 ½ Monate 
  • Umleitung über die Straßenzüge:
    Knyphausenstraße – Burggraben bzw. umgekehrt!    
  • Änderung der Verkehrsführung:
    Anlieger (somit auch die Kunden der Fleischerei) dürfen von der Alleestraße aus in die Westerstraße entgegen der sonstigen Einbahnregelung hineinfahren. Das Verlassen des Bereiches ist nur über die Straßen „Weberslohne“ oder „Mühlenlohne“ möglich.

    ==> Die Einbahnregelungen werden somit entsprechend geändert/angepasst! 
  • Die Parkflächen in der Westerstraße im Bereich östlich der Fleischerei „Appelhagen“ stehen im 1. Bauabschnitt nicht zur Verfügung.

    Dafür können die Parkflächen zwischen der Straße „Feldpfad“ und der Einmündung „Weberslohne“ weiterhin in Anspruch genommen werden. 
  • Müllsammelplatz für die Mülltonnen:
    Im Bereich der Einmündung Westerstraße/Molkereilohne (neben dem Parkplatz „Fritz Meyer“) wird auf dem vorhandenen breiten Gehweg ein Müllsammelplatz eingerichtet;

    ==> Anlieger der Westerstraße in dem 1. + 2. Teilabschnitt sowie Anlieger der Weberslohne und Mühlenlohne werden gebeten, ihre Mülltonnen zu kennzeichnen (Name + Haus Nr.). Die Mülltonnen werden an den Abfuhrtagen durch die bauausführende Firma zum Sammelplatz gebracht. Nach der Leerung der Tonnen werden die Behälter auch wieder zurückgebracht! 
  • Für die Anlieger in dem jeweils gesperrten Teilabschnitt, die mit dem Kraftfahrzeug nicht mehr zu ihrem Grundstück gelangen können, besteht ab sofort die Möglichkeit, von der Stadt Norden einen Parkausweis zu erhalten.

    ==> Geparkt werden kann mit diesem Parkausweis:
    1. Auf der Fläche westlich des Glockenturms
    2. Auf dem Parkplatz „Alte Backstube“
    3. Innerhalb der Parkflächen in der Straße Am Markt (Nordseite) zwischen der Gartenstraße und der Norddeicher Straße
    ==> Den Parkausweis erhalten die Anlieger bei der Stadt Norden, Fachdienst Umwelt und Verkehr, Am Markt 39 (Erdgeschoss), 26506 Norden
    ==> Die berechtigten Anlieger müssen hierfür ihren Personalausweis als Nachweis mitbringen. Das Kennzeichen des betr. Fahrzeuges ist ebenfalls erforderlich 
  • Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Gehwege in der Westerstraße (insbesondere in dem gesperrten Teilbereich) nicht mit dem Fahrrad befahren werden dürfen. 
  • Lieferanten
    Die Anlieger/Geschäftsinhaber werden gebeten, ihre Lieferanten, Gäste, Kunden etc. zu informieren, dass ein Teilbereich der Westerstraße voll gesperrt ist und die betreffenden Geschäfte/Häuser eventuell nicht direkt angefahren werden können.
  • Ansprechpartner:
    Herr Cramer, Stadtwerke Norden, Tel.: 04931 – 926 510 (Auftraggeber der Maßnahme)
    Herr Kutscher, Stadtwerke Norden, Tel.: 04931 – 926 513 (Auftraggeber der Maßnahme)
    Herr Carstens/Herr Wiske, Tel.: 04931 – 923 0 (Verkehrsbehörde der Stadt Norden)
    Herr F. Fischer, Tel.: 04931 – 174 141 (Firma Ludwig Bold GmbH & Co. KG) 
  • Weitere Informationen zur Verkehrsregelung sowie die betreffenden Verkehrszeichenpläne können Sie auf der Homepage der Stadt Norden erhalten/einsehen (www.norden.de).

 






Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:



Verkehrszeichenpläne 1-6 und Prinzipienskizze



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Herausgeber:
Stadt Norden
Am Markt 15
26506 Norden
Tel. 04931/923-0
Fax 04931/923-456


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