Für die endgültige Abnahme zum Start des Fährbetriebes über die Ems muss auf Rheiderländer Seite noch eine Zuwegung vom Fuß der vorhandenen Deichrampe bis zum Anleger gebaut werden. Das ist das Ergebnis einer Zwischenüberprüfung durch den Landkreis Leer. Dieser rund 200 Meter lange Weg war nach Auskunft der Kreisverwaltung bereits Bestandteil der ersten Planungsgespräche und war von den Fährbetreibern auch beantragt und vom Landkreis so genehmigt worden.
Bislang gibt es dort nur eine Deichtreppe. Von der Kreisverwaltung heißt es dazu „Für den Fährbetrieb entspricht eine Überquerung nur mit einer Deichtreppe weder dem geltenden Baurecht noch ist dies von allen Fährnutzern, vor allem mit Elektrofahrrädern, sicher zu bewältigen. Auf Westoverledinger Seite wurde die Zuwegung vorbildlich hergestellt, so der Landkreis.
Sobald die auf Rheiderländer Seite noch fehlende Zuwegung über den Deich hergestellt und noch fehlende Geländer installiert sind, stehe der Schlussabnahme von seiner Seite nichts mehr im Wege, so der Landkreis. Unabhängig davon benötigt die Fährgesellschaft auch eine Abnahme des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes zu der von ihm ausgesprochen „Strom- und Schifffahrtspolizeilichen Genehmigung“.
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