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Pressemitteilung vom
11. September 2018
Anschub für sozialen Wohnungsbau
Bessere Konditionen für Wohnungsunternehmen und private Investoren – Landkreis berät bei Antragstellung

Landkreis Kassel. Das Land Hessen hat das Angebot zur Mietwohnraumförderung überarbeitet und die Bedingungen für Wohnungsunternehmen und private Investoren optimiert. Damit wurden Vorschläge von Mieterbund, Architektenkammer, Kommunen, Studierendenwerke und Wohnungsbauunternehmen, die innerhalb der Allianz für Wohnen mit dem Land zusammenarbeiten, aufgegriffen und umgesetzt.

Neu ist die Möglichkeit zwischen einer Bindungen von 20 oder 25 Jahren zu wählen, bisher war nur eine Bindung von maximal 20 Jahren möglich. Auch die nicht zurückzuzahlenden Zuschüsse für Investoren wurden angehoben: Bei 20 Jahren Bindung gewährt das Land einen Zuschuss von 20 Prozent des Förderdarlehens, doppelt so viel wie vorher. Bei 25 Jahren Bindung beträgt der Zuschuss sogar 25 Prozent der Darlehenshöhe. Ein besonderes Augenmerk legt die neue Richtlinie auf das studentische Wohnen: Für den Bau von Studierendenwohnungen werden 25 Prozent Zuschüsse gewährt, anstelle von bisher 10 Prozent.

Deutlich angehoben wurden auch die gewährten Förderpauschalen: Bei 0,6 Prozent Zinsen werden nun zum Beispiel für den Mietwohnungsneubau im Landkreis Kassel für geringe Einkommen bis zu 1.100 Euro pro Quadratmeter anstelle von bisher 900 Euro Darlehen bereitgestellt.

„Das ist ein später Schritt in die richtige Richtung“, kommentiert Vizelandrat Andreas Siebert die Entscheidung der Landesregierung. Der soziale Wohnungsbau werde damit wettbewerbsfähiger. Gleichzeitig fordert er weitere Anstrengungen, um dem Trend am Mietmarkt Einhalt zu gebieten, der überwiegend hochpreisige Wohnungen produziert. „Wohnen muss auch für Normalverdiener erschwinglich bleiben“, so Siebert, „sonst tragen wir dazu bei, die Gesellschaft weiter zu spalten.“

Die Landesregierung stellt in den kommenden Jahren gemeinsam mit der WIBank wieder verstärkt Mittel für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. Die Gemeinden wurden dazu aufgerufen, Bauvorhaben für kleine Einkommen, für Studenten sowie zur Modernisierung von Mietwohnungen für eine Förderung anzumelden und zwar bis spätestens 30. September 2018.

Informationen hierzu gibt es im Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises Kassel unter der Telefonnummer 0561 1003 2412 (Gabriela Vomund) oder 1003 2415 (Andrea Schmitt).



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Andreas Bernhard

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