Laubentsorgung leicht gemacht

18.09.2018 | Herten

ZBH stellt Container auf

Der Herbst hält langsam Einzug in Herten und die ersten Blätter fallen von den Bäumen. Der Zentrale Betriebshof stellt daher vom 24. bis 28. September rund 165 Container im Stadtgebiet auf, in denen Bürgerinnen und Bürger Laub entsorgen können. Ab Montag, 1. Oktober, sind außerdem kostenfreie Laubsäcke mit Aufdruck erhältlich.

Entsorgung des Laubs

Die befüllten Laubsäcke werden zum Ende der Laubfallzeit – meistens Anfang Dezember – abgeholt. Den genauen Termin gibt der ZBH frühzeitig bekannt. Bürgerinnen und Bürger dürfen Laubsäcke bis zum Abfuhrtag aus Sicherheitsgründen nicht auf den Gehwegen lagern, da dies eine „wilde Abfallablagerung“ darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Der ZBH empfiehlt, die Laubsäcke bis zur Abfuhr auf dem eigenen Grundstück zu lagern.

Die Laubsäcke sind ab Montag, 1. Oktober, an folgenden Stellen erhältlich:

  • Zentrale des ZBH, Zum Bauhof 5, 45669 Herten
  • Rathausinformation, Kurt-Schumacher- Str. 2, 45669
  • Herten Bürgerbüro Westerholt, Kuhstraße 49 (FBW), 45701 Herten

Zudem werden die Laubsäcke auch am Müllwagen oder direkt an den Kehrmaschinen ausgegeben.

Laubcontainer im Stadtgebiet

Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit sind die Laubcontainer, die mit dem Aufkleber „nur Laub“ gekennzeichnet sind. Die Standplätze sind so ausgesucht, dass immer ein Laubcontainer in der Nähe von städtischen Straßenbäumen steht, denn ausschließlich für deren Laub sind sie vorgesehen. Die Aufstellung der Container wird mehrere Tage andauern. In der Regel werden sie fünf bis sechs Mal pro Woche geleert.

Generell kann Laub am umweltschonendsten über den Komposthaufen im eigenen Garten oder über die Biotonne entsorgt werden. Größere Mengen – bis zu einem Kubikmeter – nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBH am Recyclinghof unentgeltlich entgegen. Hertenerinnen und Hertener haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, auch Laubsäcke am Recyclinghof abzugeben.

Reinigung der Gehwege ist Pflicht

Die Reinigung der Gehwege ist im gesamten Stadtgebiet Aufgabe der Grundstückseigentümer. Zur Gehwegreinigung gehört auch die Beseitigung des Laubs, um die Rutschgefahr zu verringern. Allerdings dürfen die Blätter nicht in die Straßenrinnen gefegt werden. Das kann zur Verstopfung der Gullys führen und ist nach der Straßenreinigungssatzung nicht erlaubt.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz (Volontärin), Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: c.ploetz@herten.de



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