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Norden, 27. September 2018

Sperrung der Westerstraße - Teilabschnitt: Mühlenlohne bis Alleestraße ab Dienstag, 02.10.
Information über Verkehrsbeeinträchtigungen

 

  • Sperrung der Westerstraße (L 27) zwischen der Einmündung „Lentzlohne“ und der Einmündung „Alleestraße“ in zwei Teilabschnitten  

    1. Teilabschnitt: Lentzlohne bis Mühlenlohne (fertig!)
    2. Teilabschnitt: Mühlenlohne bis Alleestraße  

  • Beginn der Arbeiten (2. Teilabschnitt) am Dienstag, d. 02.10.2018
    Dauer der Arbeiten: ca. bis Ende November 2018
    Dauer der Gesamtarbeiten: ca. 3 ½ Monate  

  • Umleitung über die Straßenzüge (einseitig):
    Burggraben - Knyphausenstraße! 
      
  • Änderung der Verkehrsführung:
    Anlieger (somit auch die Kunden der Fleischerei) können die Westerstraße aus Richtung Kreisverkehrsanlage kommend nur bis zur Einmündung „Mühlenlohne“ befahren. Der Verkehr wird dort jedoch zurück zur Straße „Mühlenweg“ geführt und die Weiterfahrt in Richtung Alleestraße gesperrt.  

  • Lediglich die Parkflächen auf dem Parkstreifen in der Westerstraße im direkten Bereich der Fleischerei „Appelhagen“ (mit Parkscheibe, insbesondere für Kunden) sowie östlich davon (ohne zeitliche Beschränkung) stehen im 2. Bauabschnitt zur Verfügung.  

    Die Parkflächen zwischen der Straße „Feldpfad“ und der Einmündung „Weberslohne“ können nicht in Anspruch genommen werden.  

  • Müllsammelplatz für die Mülltonnen:
    Im Bereich der Einmündung Westerstraße/Molkereilohne (neben dem Parkplatz „Fritz Meyer“) wird auf dem vorhandenen breiten Gehweg ein Müllsammelplatz eingerichtet;  

    --> Anlieger der Westerstraße in dem 1. + 2. Teilabschnitt sowie Anlieger der Weberslohne und Mühlenlohne werden gebeten, ihre Mülltonnen zu kennzeichnen (Name + Haus Nr.). Die Mülltonnen werden an den Abfuhrtagen durch die bauausführende Firma zum Sammelplatz gebracht. Nach der Leerung der Tonnen werden die Behälter auch wieder zurück gebracht!  

  • Für die Anlieger in dem gesperrten Teilabschnitt, die mit dem Kraftfahrzeug nicht mehr zu ihrem Grundstück gelangen können, besteht weiterhin die Möglichkeit, von der Stadt Norden einen Parkausweis zu erhalten.  

    --> Geparkt werden kann mit diesem Parkausweis:
          1. Auf der Fläche westlich des Glockenturms
          2. Auf dem Parkplatz „Alte Backstube“
          3. Innerhalb der Parkflächen in der Straße Am Markt (Nordseite) zwischen der Gartenstraße und der Norddeicher Straße  

    --> Den Parkausweis erhalten die Anlieger bei der Stadt Norden, Fachdienst Umwelt und Verkehr, Am Markt 39 (Erdgeschoss), 26506 Norden
    --> Die berechtigten Anlieger müssen hierfür ihren Personalausweis als Nachweis mitbringen. Das Kennzeichen des betr. Fahrzeuges ist ebenfalls erforderlich
  • Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Gehwege in der Westerstraße (insbesondere in dem gesperrten Teilbereich) nicht mit dem Fahrrad befahren werden dürfen.  

  • Lieferanten
    Die Anlieger/Geschäftsinhaber werden gebeten, ihre Lieferanten, Gäste, Kunden etc. zu informieren, dass ein Teilbereich der Westerstraße voll gesperrt ist und die betreffenden Geschäfte/Häuser eventuell nicht direkt angefahren werden können.  

  • Ansprechpartner:
    Herr Cramer, Stadtwerke Norden, Tel.: 04931 – 926 510 (Auftraggeber der Maßnahme)
    Herr Kutscher, Stadtwerke Norden, Tel.: 04931 – 926 513 (Auftraggeber der Maßnahme)
    Herr Carstens/Herr Wiske, Tel.: 04931 – 923 0 (Verkehrsbehörde der Stadt Norden)
    Herr F. Fischer, Tel.: 04931 – 174 141 (Firma Ludwig Bold GmbH & Co. KG)  

  • Weitere Informationen zur Verkehrsregelung sowie die betreffenden Verkehrszeichenpläne können Sie auf der Homepage der Stadt Norden erhalten/einsehen (www.norden.de).






Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:



Verkehrszeichenpläne 1 - 6 - Westerstraße, 2. Teilabschnitt



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Herausgeber:
Stadt Norden
Am Markt 15
26506 Norden
Tel. 04931/923-0
Fax 04931/923-456


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