Der Landkreis Leer hat die Stellungnahmen zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) - Teilabschnitt Windenergie - ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung sind jetzt für die Öffentlichkeit, die Gemeinden und alle anderen Beteiligten zugänglich. Alle Unterlagen sind im Internet unter www.lkleer.de/rrop-windenergie eingestellt.
Der Landkreis Leer hat im Jahr 2012 das Verfahren zur Änderung des RROPs - Teilabschnitt Windenergie- eingeleitet.
Vorgesehen ist die Festlegung von „Vorranggebieten“ auf der Ebene der Regionalplanung, verbunden mit einer Ausschlusswirkung im Außenbereich des gesamten übrigen Kreisgebiets.
Nach dem ersten Entwurf (2014) hatte der Landkreis Leer die Windkraftplanung verändert. Aufgrund neuer Erkenntnisse im ersten Beteiligungsverfahren wurden Standorte ganz oder teilweise aus dem Entwurf herausgenommen. Daraufhin wurde ein zweiter Entwurf (2016) des Programms erstellt.
Im Winter 2017 hat die Kreisverwaltung für diesen zweiten-Entwurf ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt. Im Februar 2018 wurden die eingebrachten Hinweise und Stellungnahmen erörtert. Die Kreisverwaltung hat nach Abschluss des umfangreichen Beteiligungsverfahrens alle vorgebrachten Anregungen und Bedenken geprüft und in Form einer Synopse ausgearbeitet, aus der sich das jeweilige Ergebnis ergibt.
Die privaten Einwendungen wurden aufgrund des Datenschutzes anonymisiert. Unter der E-Mail-Adresse regionalplanung@lkleer.de kann man jedoch die Zuordnung der eigenen Einwendung erfragen.
Einsehbar sind neben der Auswertung der Stellungnahmen auch die entsprechend aktualisierte Fassung der Planunterlagen sowie eine informative Gesamtdarstellung in Form einer Übersichtskarte. Die Gebietsabgrenzungen sind gegenüber dem in das Verfahren gegebenen Entwurf (2016) unverändert.
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