Meldungsdatum: 08.10.2018

Friedhof: Grabfeld muss geräumt werden

Frist bis Jahresende

Auf dem städtischen Friedhof in Bocholt an der Blücherstraße muss das Grabfeld Abteilung W9, auf dem Beerdigungen zwischen 3. Juni 1992 und 10. Dezember 1993 durchgeführt wurden, geräumt werden. Die Fläche wird wiederbelegt.

Die Friedhofsabteilung der Stadt Bocholt bittet die Angehörigen, Grabsteine und Bepflanzungen bis zum 31. Dezember 2018 von der Grabstelle zu entfernen. Bis dahin nicht entfernte Grabsteine und Bepflanzungen werden durch die Friedhofsabteilung geräumt.

Fragen beantwortet die Friedhofsverwaltung Bocholt unter Tel. 02871 24 63-75.

Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Friedhof Bocholt Übersichtsplan

Übersichtsplan des Bocholter Zentralfriedhofs mit den einzelnen Grabfeldern.