10. Oktober 2018
#Kreis Viersen#
Im Herbst beginnt die Pilzsaison und damit bietet sich eine schöne Art, die Natur genauer kennenzulernen. Allerdings gelten für Pilzsammler bestimmte Regeln und Vorschriften. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen hin. Denn nur, wenn alle Beteiligten sich umsichtig in der Natur verhalten, kann der langfristige Erhalt der Pilzvielfalt gesichert werden.
Hier sind die wichtigsten Regeln für Pilzsammler aus dem Bundesnaturschutzgesetz:
Diese Verbote gelten nicht nur für den Kreis Viersen sondern bundesweit sowie in den Niederlanden.
Nicht genusstaugliche Speisepilze und ungenießbare Pilze sollen mit Rücksicht auf ihre Bedeutung im Naturhaushalt nach Möglichkeit an Ort und Stelle bleiben.
Wer gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen – zuletzt mussten Pilzsammler in Baden-Württemberg 1.700 Euro Strafe zahlen, da sie 19 Kilogramm Steinpilze aus dem Wald entnommen hatten.
Das Faltblatt mit weiteren Informationen steht auf www.kreis-viersen.de/de/inhalt-60/artenschutz-schutz-wild-lebender-einheimischer-tier-und-pflanzenarten/ zum Download bereit.
Pilze
Die Untere Naturschutzbehörde weißt darauf hin, dass Pilzsammler Regeln und Vorschriften beachten müssen.
Foto: pixabay.com
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