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Stadt Hanau

 

24. April 2020

Ministerium ohne Plan B

Stadt Hanau: Grundschulen bleiben geschlossen

In eine Woche intensiver Vorbereitungen auf die für Montag geplante Teilöffnung der Schulen platzte am Freitagmittag das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) wie eine Bombe: Die Richter in Kassel verfügten die einstweilige Aussetzung der Schulpflicht für die Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe. Erst vier Stunden später gab es für die Schulträger ein offizielles Papier des Hessischen Kultusministeriums. Unverständnis bei Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky: „Unvorstellbar, dass es bis jetzt gedauert hat und wir nun lediglich einen für Familien unverständlichen Satz geliefert bekommen.“

Kaminsky bereitete der Hängepartie zumindest für die Brüder-Grimm-Stadt ein Ende und verfügte: Alle Hanauer Grundschulen bleiben vorerst bis zum 4. Mai geschlossen. „Es braucht Klarheit für die Eltern. Sie müssen wissen, ob sie am Montag ihre Kinder zur Schule schicken oder sich weiterhin um eine alternative Betreuung kümmern müssen.“ In Hanau bleibe die Notbetreuung für die Klassen eins bis sechs unverändert bestehen. „Das ist das Mindeste, was für die Eltern getan werden muss.“

Besonders absurd sei, so das Stadtoberhaupt, dass laut Presse-Information des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes der Antrag der Klägerin, einer Schülerin aus Frankfurt, bereits am 20. April eingegangen sei: „Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das Ministerium hat vier Tage Zeit, um sich darauf vorzubereiten, dass es in diesem Verfahren vielleicht den Kürzeren ziehen wird und agiert nun, als habe ihn diese Entscheidung des Gerichts kalt erwischt.“

Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 8 B 1097/20.N

 



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