Die Stadt Bocholt hat heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht , die ab morgen, Sonntag 11. April 2021, in Kraft tritt. Die Regelung gilt für Deutsche und Niederländer.
Grund ist die besondere Lage mit einer sehr engen räumlichen Verflechtung der Orte direkt an der Grenze zu Deutschland /Niederlande. Die Allgemeinverfügung stellt eine Ausnahmeregelung zur geltenden Einreiseverordnung dar, die aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation eine Testpflicht bei Überschreiten der Grenze vorsieht.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
|