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27. Oktober 2021 
Nächste monatliche Sprechstunde für Schiedsangelegenheiten im Borkener Rathaus
am Mittwoch, 03. November 2021, von 10 bis 12 Uhr mit Schiedsperson Manfred Beckmann

An jedem ersten Mittwoch im Monat findet von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr die Sprechstunde für Schiedsangelegenheiten im Borkener Rathauses statt. In der nächsten Schiedsamtssprechstunde am Mittwoch, 03. November 2021, von 10 bis 12 Uhr steht Schiedsperson Manfred Beckmann Ratsuchenden zur Verfügung.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sollten vorab mit Herrn Beckmann einen Termin zur Schiedsamtssprechstunde abstimmen per Mail manfred.beckmann@freenet.de oder Tel. 0176/43297481.

Der Ablauf der Sprechstunde im Rathaus gestaltet sich wie folgt:
- Die Besucherinnen und Besucher der Sprechstunde werden zum vereinbarten Termin an der Info-Zentrale des Rathauses empfangen.
- Das Schiedsgespräch erfolgt in einem reservierten Raum unter Corona-Sicherheitsvorkehrungen.
- Grundsätzlich herrscht zur Zeit Maskenpflicht im Rathaus der Stadt Borken.

Schiedspersonen als Streitschlichter

Schiedspersonen arbeiten als einzige vorgerichtliche Schlichtungsstelle für die Streitparteien völlig unparteiisch und in ehrenamtlicher Funktion. Sie vermitteln zwischen streitenden Parteien in Strafsachen und auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.
Hierunter fallen z.B.:
- Hausfriedensbruch,
- Beleidigung (üble Nachrede, Verleumdung)
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Überhang (Bäume, Sträucher)
- Angelegenheiten der Nachbarrechte
- Beachtung der Hausordnung
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- usw.

Schiedspersonen in Borken

Der Rat der Stadt Borken hat für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Das Amt der Schiedspersonen ist ein Ehrenamt. Das heißt, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes praktisch unentgeltlich zur Verfügung, sodass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerinnen und Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann. Die Stadt Borken hat drei Schiedsamtsbezirke:

-  Schiedsamtsbezirk I mit Schiedsperson Ralf Kahl für die Stadtteile Borken, Marbeck, Grütlohn, Hoxfeld, Rhedebrügge u. Westenborken
-  Schiedsamtsbezirk II mit Schiedsperson Manfred Beckmann für den Stadtteil Gemen
-  Schiedsamtsbezirk III mit Schiedsperson Marita Niehoff-Heddier für die Stadtteile Weseke und Borkenwirthe/Burlo

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