Meldungsdatum: 04.04.2024
Die Untere Jagdbehörde des Märkischen Kreises nimmt auch nach Verstreichen des Stichtags 31. März Verlängerungsanträge für Jagdscheine noch zeitnah entgegen. Die Anträge können aktuell ausschließlich online unter https://t1p.de/mmrjm abgerufen werden. Sie werden nicht auf dem Postweg versandt. Auf der Not-Internetseite www.maerkischer-kreis.org unter der Rubrik „Ordnung“ finden Jäger das entsprechende Antragsformular. Die Antragsstellung ist unkompliziert: Ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen an die folgende Adresse senden: Märkischen Kreis, Untere Jagdbehörde, Heedfelder Straße 45,58509 Lüdenscheid
Nach dem Cyber-Angriff auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT befindet sich der Märkische Kreis immer noch im Notbetrieb. Daher bittet die Kreisverwaltung für die längere Bearbeitungszeit der Anträge (etwa sechs bis acht Wochen) um Verständnis. Sobald der Jagdschein verlängert ist, wird er per Post zugesendet. Wichtig: Nur mit der Antragstellung ist in der aktuellen Ausnahmesituation übergangsweise das waffenrechtliche Bedürfnis gewährleistet, auch wenn die Verlängerung noch nicht ausgestellt wurde. Eine Mitteilung an die Waffenbehörde ist seitens der Unteren Jagdbehörde aktuell nicht möglich. Nach erfolgter Verlängerung des Jagdscheins sind die Besitzer aufgefordert, die Kreispolizeibehörde selbst zum Nachweis ihres waffenrechtlichen Bedürfnisses zu informieren.
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Märkischer Kreis
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