Aktuelle Informationen:  Kreis Borken
30. April 2024,  Kreis Borken
Landrat Dr. Kai Zwicker: Start zweier Klimaschutz-Förderprogramme
Unterstützung für Vereine und Organisationen bei energetischer Sanierung / Förderung von Batteriespeichern und Umrüstung elektrischer Infrastruktur bei älteren Photovoltaik-Anlagen
Kreis Borken.

Der Borkener Kreistag hat im März zwei erfolgreiche Förderprogramme im Bereich „Klimaschutz und Ehrenamt“ bekräftigt und ausgeweitet. Diese Förderprogramme starten nun in der kommenden Woche. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit.

Ab Montag, 06.05.2024, können Anträge online beim Kreis Borken eingereicht werden:

Zum einen können wie in den Vorjahren Förderanträge von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen und weiteren Akteuren für die Neuinstallation eines stationären Batteriespeichers, der in Kombination mit einer Photovoltaik-Altanlage – mit Inbetriebnahmedatum vor dem 01.01.2006 – betrieben wird, gestellt werden. Neu förderfähig in diesem Programm ist zudem der Umbau der elektrischen Infrastruktur (insbesondere Umbau der Niederspannungshauptverteilung, neuer Zählerschrank) im Zuge einer Umstellung von Photovoltaik-Altanlagen auf Eigenverbrauch.
Zum anderen wird der Fördertopf „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken“ wieder gefüllt, mit dem die Effizienzsteigerung von Gebäuden sowie der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden soll.

„Ich freue mich sehr, dass wir diese beiden Programme fortsetzen und der Kreistag dafür mit großer Mehrheit entsprechende Mittel im Kreishaushalt 2024 beschlossen hat“, erklärt der Landrat. „Damit unterstützen wir unsere Bürgerinnen und Bürger konkret, beim eigenen Zuhause bzw. im Vereinsgebäude erneuerbare Energien in den Blick zu nehmen und hierdurch einen gezielten Beitrag für den Klimaschutz im Kreisgebiet zu leisten.“

Nähere Informationen zu den beiden Förderprogrammen:

Förderprogramm für gemeinnützige Vereine und Organisationen:
Nach großer Resonanz im vergangenen Jahr legt der Kreis Borken das Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen“ erneut auf. Im Kreishaushalt werden für dieses Jahr 500.000 Euro bereitgestellt. Beim ersten Durchgang des Programms war das Interesse so groß, dass nach Beschlussfassung des Kreistags über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel insgesamt knapp 800.000 Euro für insgesamt 23 gemeinnützige Vereine und Organisationen bewilligt werden konnten. „Das zeigt, dass wir es mit diesem Förderprogramm Vereinen ermöglichen, in ihre Gebäude zu investieren, um die Energieeffizienz zu steigern“, unterstreicht Dr. Zwicker. „Denn ohne eine Förderung ist das für zahlreiche Vereine, die durch das ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger das gesellschaftliche Leben bei uns im Westmünsterland so bereichern, oft nicht zu stemmen.“

Das Programm umfasst konkret drei Fördergegenstände:

  1. Umstellung von Ölheizungen, Gasheizungen und Gasbrennwertheizungen auf Wärmepumpe oder Biomasseheizungen (Förderung zu 80 Prozent)
  2. Austausch von Fenstern und Außentüren (Förderung zu 80 Prozent)
  3. Freiwillige Energieberatungen im Zusammenhang mit Fördergegenstand 1 und/oder 2 (Förderung zu 100 Prozent)

Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Für Fördergegenstand 1 und 2 kann maximal ein Zuschuss in Höhe von jeweils 50.000 Euro gewährt werden. Für die freiwillige Energieberatung durch gelistete Energieeffizienzfachleute gibt es maximal einen Zuschuss von 1.000 Euro. Sofern mit der Installation einer Wärmepumpe der Einbau einer Photovoltaik-Anlage einhergeht, kann diese mit 100 Euro je Kilowatt-Peak (kWp) bezuschusst werden (bis maximal 3.000 Euro). Voraussetzung ist, dass sie nicht als Volleinspeiseanlage betrieben wird.

Die freiwilligen Energieberatungen werden im Rahmen des Förderprogramms wie bereits 2023 durch die Sparkasse Westmünsterland ermöglicht. Hierdurch können die geförderten Organisationen fachliche Hinweise für weitere sinnvolle Maßnahmen zur Energieeinsparung erhalten.

Förderprogramm für Photovoltaik-Altanlagen:
Um Photovoltaik-Pionieren im Westmünsterland einen Anreiz zu bieten, ihre künftig aus der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Förderung herausfallenden Photovoltaik (PV)-Anlagen mit erhöhter Eigenverbrauchsquote weiter zu betreiben, fördert der Kreis Borken seit Mitte 2022 die Installation von stationären Batteriespeichern für ältere PV-Anlagen. Im Rahmen der Fortsetzung dieses Förderprogramms erfolgt nun eine Ausweitung in Form einer Fördermöglichkeit für den Umbau der elektrischen Hausinfrastruktur beim Weiterbetrieb älterer PV-Anlagen mit Eigenverbrauch. Eine Anpassung der elektrischen Hausinstallation im Zuge der Umstellung älterer PV-Anlagen auf Eigenbetrieb ist gemäß geltender Richtlinien zur Elektroinstallation oft zwingend erforderlich und muss auch gemäß den jeweiligen Vorgaben des lokalen Netzbetreibers erfolgen.

Der Zuschuss für die elektrische Infrastruktur kann auch ohne den Einbau eines stationären Batteriespeichers beantragt werden, sodass den Betreibenden je nach individueller Situation im Sinne eines passgenauen Weiterbetriebs ihrer PV-Altanlage Unterstützung zukommt.

Die Gruppe der Antragsberechtigten wird um einen weiteren „PV-Jahrgang“ erweitert: Es können nun zusätzlich auch Betreibende einen Antrag auf Förderung stellen, deren Anlagen im Jahr 2005 installiert wurden (Inbetriebnahme vor 1. Januar 2006).

Für stationäre Batteriespeicher mit einer Bruttospeicherkapazität von mindestens zwei Kilowattstunden (kWh) kann ein Zuschuss in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Bei der Installation eines Speichers mit zehn oder mehr kWh Bruttospeicherkapazität ist sogar eine Zuwendung von 1.000 Euro möglich. Für die Anpassung der elektrischen Infratsruktur (insbesondere Umbau Hauptverteilung, neuer Zählerschrank) werden 20 Prozent der förderungswürdigen Gesamtkosten bis zu einer Maximalsumme von 1.000 Euro gefördert.

Das Förderprogramm wird aus Mitteln der allgemeinen Klimaschutzarbeit des Kreises Borken in Höhe von bis zu 100.000 Euro finanziert und läuft bis zum 31.12.2024. Im Antragsverfahren ist neben einem Nachweis über das Inbetriebnahmedatum der PV-Anlage (Auszug Marktstammdatenregister) das Angebot eines Elektro-Fachbetriebs hochzuladen. „Während die Anträge bis zum Jahresende gestellt werden müssen, haben Anlagenbetreiberinnen und -betreiber dann bis Ende 2025 Zeit für die Umsetzung“, erläutert Michael Weitzell, Leiter der Stabsstelle der Kreisverwaltung.

Für beide Förderprogramme gilt: Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt nach dem „Windhundverfahren“ – also in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Förderanträge können jeweils über ein Online-Formular gestellt werden. Dieses wird ab dem 06.05.2024 im Internet auf www.kreis-borken.de/klimavereine bzw. www.kreis-borken.de/speicherfoerderung freigeschaltet. Weitere Informationen und die detaillierten Förderbedingungen sind dort schon jetzt zu finden.

Pressekontakt:
Kreis Borken, Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 681-2424

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Ortstermin bei der Musikkapelle Heiden, die im vergangenen "Durchlauf" eine Förderung für den Austausch der Heizung und der Türen erhalten hat: (v. l.) Bürgermeister Dr. Patrick Voßkamp, Paul Buß, Landrat Dr. Kai Zwicker, Thomas Frieling und Karl-Heinz Voßkamp

Ortstermin bei der Musikkapelle Heiden, die im vergangenen

Beim Besuch der Musikkapelle Heiden: (v. l.) Patricia Holdschlag, Bürgermeister Dr. Patrick Voßkamp, Karl-Heinz Voßkamp, Thomas Frieling, Paul Buß, Landrat Dr. Kai Zwicker und Eva Brands

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