Meldungsdatum: 14.01.2025

Jugendschutzkontrollen durch Testkaufaktionen des Ordnungsamtes

Arnsberg. Um die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen zu überprüfen, hat das Ordnungsamt der Stadt Arnsberg im November und Dezember 2024 im Stadtgebiet erneut mehrere Testkäufe von Alkoholika, Tabakwaren und sogenannten Vapes durchgeführt. Mit erschreckendem Ergebnis: Die jungen Testkäufer hatten in fast jedem zweiten Fall Erfolg und erhielten die Ware ohne Überprüfung ihres Alters. Insgesamt wurden 38 verschiedene Verkaufsstellen im gesamten Arnsberger Stadtgebiet auf die Einhaltung des Jugendschutzes überprüft.

„Bei den Testkäufen kamen zwei 14- bzw. 15-jährige Praktikanten zum Einsatz, deren Aussehen unzweifelhaft beim Kauf dieser Produkte Kontrollbedarf hinsichtlich des Alters auslösen müsste“, erklärt Dirk Taron, Leiter des Ordnungsamtes. Die Testkaufaktionen wurden nach eingehender Einweisung des Jugendlichen, in enger Abstimmung mit dem Jugendamt und den Erziehungsberechtigten sowie in verdeckter Begleitung von Mitarbeitern des Ordnungsamtes durchgeführt.  

Für die Testkauf-Aktion gab es klare Regeln: Die jungen Testkäufer waren angewiesen, alle Fragen des Verkaufspersonals ehrlich zu beantworten und auf Verlangen den Personalausweis vorzuzeigen. Der Kauf der Waren durfte nicht beim Verkaufspersonal erbettelt werden.

Und dennoch: In 18 der 38 Verkaufsstellen erhielten die jungen Testkäufer unerlaubt die ausgesuchte Ware. „In einigen Fällen wurde ihnen unverständlicherweise die Ware trotz Überprüfung des Ausweises verkauft. In einem Fall erhielt der Jugendliche in einem Kiosk sogar unversteuerte Tabakwaren, was zur zusätzlichen Anzeige beim zuständigen Zollamt führte“, beschreibt Dirk Taron.

Festgestellt wurden die Verstöße in Tankstellen, Supermärkten, Discountern, Getränkemärkten, Kiosken und auf dem Neheimer Weihnachtsmarkt. Überdurchschnittlich häufig kam es in den größeren Geschäften zu Verstößen, obwohl die dortigen Kassensysteme sowohl akustisch als auch visuell auf das Erfordernis zur Altersüberprüfung hinwiesen. Trotzdem erfolgte eine Freigabe durch das Personal.

Überwiegend wurde von den Geschäftsleuten Verständnis für die Kontrollen geäußert, jedoch wurde in vielen Fällen die Ausrede vorgebracht, dass die Testkäufer angeblich älter aussehen würden – obwohl diese klar ein eher jugendliches Erscheinungsbild hatten. Lapidare Kommentare, völliges Desinteresse oder Ablehnung der Maßnahme sowie Unverständnis zeigten sich nur vereinzelt.

Gegen die betroffenen Personen sowie gegen Vorgesetzte bei Verdacht der Verletzung zur Aufsichtspflicht wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.

Eine Quote von knapp 50 Prozent beim Verkauf von unzulässigen Waren an Jugendliche dürfte nicht nur aus Sicht der Ordnungsbehörde niederschmetternd und besorgniserregend sein. Besonders beim Verkauf von Vapes (nikotinhaltige Verdampfer), deren Verkauf gemäß Jugendschutzgesetz nur an Personen über 18 Jahre gestattet ist, scheinen die Geschäfte nicht ausreichend sensibilisiert zu sein. Daher ergeht der dringende Appell an Verkaufspersonal und Geschäftsführungen, beim Jugendschutz genau hinzusehen.  Das gilt im Übrigen auch für (junge) Erwachsene, wenn sie von Jugendlichen gebeten werden, für sie Alkoholika oder Tabak bzw. Vapes zu kaufen.

Das Ergebnis gibt Anlass, im Sinne des Jugendschutzes weiterhin Kontroll- und nötigenfalls Sanktionsmaßnahmen durchzuführen.

Kontakt: Ramona Eifert, Pressestelle Stadt Arnsberg, r.eifert@arnsberg.de