Mehr Bürgerinformation im Kreistag: Einwohner haben Fragerecht
Kreis Borken.
Die Einwohner des Kreises Borken haben seit dem Frühjahr das Recht, in den Sitzungen des Kreistages Fragen an die Kreisverwaltung richten. Die nächste Sitzung des Kreistages findet am Donnerstag, 21. Dezember 2000 bzw. 15. März 2001,im Borkener Kreishaus statt.
Möglich ist es, dass interessierte Einwohner zu dieser Kreistagssitzung zwei Fragen an die Verwaltung richten können. Der Inhalt der Fragen muss sich auf solche Angelegenheiten beziehen, die in die Zuständigkeit des
Kreises fallen. Um eine Beantwortung in der anstehenden Sitzung des Kreistages möglich zu machen, sind die Fragen spätestens drei Arbeitstage vor dieser Sitzung Landrat Gerd Wiesmann schriftlich zuzuleiten.
In der Sitzung können dann bis zu zwei Zusatzfragen zu dem angesprochenen Sachverhalt gestellt werden. Damit die Fragesteller während der Kreistagssitzungen nicht unnötig warten müssen , wird der Tagesordnungspunkt "Einwohnerfragestunde" stets zwei Stunden nach Sitzungsbeginn, in der Regel also um 18 Uhr, aufgerufen.
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Pressekontakt: Kreis Borken, Karlheinz Gördes (k.goerdes@kreis-borken.de)