Pressedienst des Kreises Borken vom 26. 01. 2001

Der Fachbereich Verkehr des Kreises Borken informiert: Ab dem 1. Februar gibt es einige neue Verkehrsregeln!


Kreis Borken. Das Jahr 2001 bringt den Verkehrsteilnehmern einige Neuerungen. Bereits zum 1. Januar sind Änderungen für besondere Personengruppen in Kraft getreten - ab dem 1. Februar werden nun neue Regeln wirksam, die alle Auto-, Motorrad- und Radfahrer kennen sollten. Darauf weist der Fachbereich Verkehr des Kreises Borken jetzt hin.

Dass innerhalb eines Kreisverkehrs Vorfahrt herrscht, verdeutlicht ab Februar das neue "alte" Zeichen "Kreisverkehr", das unter dem Zeichen "Vorfahrt gewähren" angebracht wird. Neu ist die Regel, dass beim Einfahren in einen Kreisverkehr nicht mehr geblinkt werden darf. Beim Ausfahren muss hingegen der Blinker gesetzt werden. Weiterhin ist verboten, auf der Fahrbahn eines Kreisverkehrs zu halten, Fahrbahnbegrenzungen zu überfahren oder die Mittelinseln zu nutzen. Auch im Kreisverkehr gilt das Rechtsfahrgebot. Oft ist in den Kreisverkehrsanlagen eine zusätzliche Innenspur vorhanden, oder die Mittelinsel ist befahrbar angelegt. Diese Angebote richten sich jedoch ausschließlich an größere Fahrzeuge, wenn für sie die rechte Fahrbahn allein nicht ausreicht. Wer als Pkw-Fahrer diese Spur als Abkürzung benutzt, fährt verbotswidrig.

Autofahrer treffen Tempo-30- Zonen vermehrt außerhalb von Vorfahrtsstraßen an. Gründe für eine Ausweisung sind eine hohe Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte und ein hoher Querungsbedarf. Einengungen und Schwellen für diese Zonen sind jetzt nicht mehr vorgeschrieben - so dass die Zonen an der Art der Straße nicht mehr unbedingt zu erkennen sind. Lediglich das Verkehrsschild "Zone 30 km/h" weist auf einen solchen Straßenzug hin - also aufgepasst! Es gilt die Vorfahrtsregel "rechts vor links", es gibt keine benutzungspflichtigen Radwege, keine Fahrstreifenbegrenzungen oder Mittellinien und keine Ampeln. Fußgängerampeln sind gestattet, bereits vorhandene Ampeln müssen nicht abgeschaltet werden.

Der Betrieb eines Handys ohne Freisprecheinrichtung ist während der Fahrt gefährlich. Die Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr lässt deutlich nach. Deshalb ist die Handybenutzung jetzt für alle verboten, die keine Freisprecheinrichtung haben oder diese nicht benutzen. Das Handy in die Hand nehmen dürfen Fahrerinnen und Fahrer erst, wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgestellt ist. Autofahrer, die gegen diese Vorschrift verstoßen, zahlen 60 Mark, Radfahrer 20 Mark.

Auf der Autobahn kommt es nicht selten vor, dass Autofahrer schon weit vor einer Baustelle die Fahrspur wechseln. Dies geht zu Lasten des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit. Jetzt ist eindeutig geregelt: Wenn bei mehrspurigen Straßen ein Fahrstreifen endet oder wegen eines Hindernisses nicht weiter befahrbar ist, müssen sich die Verkehrsteilnehmer unmittelbar vor der Einengung abwechselnd nach dem Reissverschlusssystem "einfädeln" - diejenigen, die dies machen, sind also keine "Vordrängler".

Nach einer erfolgreichen Testphase, nach der es Radfahrern erlaubt ist, entgegen der Fahrtrichtung auch Einbahnstraßen benutzen zu dürfen, ist diese Regelung jetzt in die StVO aufgenommen. Sie gilt im Einzelfall, wenn die Einbahnstraße entsprechend beschildert ist. Unter dem Schild "Verbot der Einfahrt" ist dann der Zusatz "Radfahrer frei" angebracht.

Der Fachbereich Verkehr stellt derzeit ein Faltblatt zusammen, das einen Überblick über diese Änderungen der Straßenverkehrsordnung gibt und in Kürze erscheint. Weitere Auskünfte erteilen auch die Straßenverkehrsbehörden der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau sowie der Kreis Borken, Fachbereich Verkehr, Telefon 02861/82-2030.

Hinweis an die Redaktionen: Vielleicht bietet es sich an, die neuen Verkehrsregeln im Rahmen einer kleinen Serie vorzustellen. Bei Rückfragen: 02861/ 82-2109

Pressekontakt: Kreis Borken, Kirsten Weßling


     

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