Pressedienst des Kreises Borken vom 20. 02. 2001

Der Fachbereich Bauen und Wohnen des Kreises Borken informiert: Eigenheimförderung des Landes ist vereinfacht worden - Vorteile für junge Familien


Kreis Borken. Wer will das nicht: In ein schönes Haus einziehen mit einem Garten, in dem die Kinder unbehelligt und gefahrlos spielen können; in den eigenen vier Wänden leben, ohne dass sich jemand über den Kinderwagen im Treppenhaus beschwert; den Wohnungszuschnitt selbst wählen, ganz nach individuellen Bedürfnissen.

Für viele Familien mit Kindern ist weiterhin das selbst genutzte Eigenheim die Idealvorstellung vom Wohnen. Daher ist die Förderung des Wohneigentums ein wichtiger Bestandteil des Wohnungsbauprogramms in Nordrhein-Westfalen.

Die Eigenheimförderung des Landes (Neubau oder Ersterwerb) ist nunmehr vereinfacht, transparenter und im Ergebnis verbessert worden. Dies teilt der Fachbereich Bauen und Wohnen des Kreises Borken jetzt mit. Gerade jungen Familien kommt die neue Förderstruktur zugute. So sind beispielsweise beim förderfähigen Personenkreis die für die Einordnung in die neuen Modelle erforderlichen Voraussetzungen - Anzahl der Kinder - aufgehoben worden. Dadurch haben nunmehr schon Familien mit einem Kind oder mit einem schwerbehinderten Angehörigen Zugang zum günstigen Fördertyp 1. Die Höhe der zinsgünstigen öffentlichen Mittel kann für eine Familie mit zwei Kindern 74.000 Mark zuzüglich eines Aufwendungsdarlehens in Höhe von 26.400 Mark betragen.

Weitere Informationen erteilt die Wohnungsbauförderungsabteilung im Fachbereich Bauen und Wohnen des Kreises Borken, Telefon 02861/ 820. In Bocholt gibt die dortige Stadtverwaltung Auskunft. Bewilligungsschlusstermin ist der 30. November 2001.

Rückfragen unter Telefon 02861/ 82-2109

Pressekontakt: Kreis Borken, Kirsten Weßling


     

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