Pressedienst des Kreises Borken vom 06. 04. 2001

Der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken informiert: Transport von Pferden unter bestimmten Bedingungen gestattet


Kreis Borken. Der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken weist darauf hin, dass Pferde ab sofort innerhalb des Kreises Borken transportiert werden dürfen, wenn folgende Bedingungen vorliegen: · Die Pferde, die transportiert werden sollen, dürfen in einem Zeitraum von drei Wochen vor dem Transport keinen Kontakt zu einem Klauentier gehabt haben. · Die Tiere dürfen nur zu einer Pferdesportveranstaltung, zum Decken in eine Deckstation oder aus tierschutzrechtlichen Gründen - insbesondere bei fehlender Bewegungsmöglichkeit am Ort der Haltung des Tieres oder für eine tierärztliche Behandlung - transportiert werden. · Es ist sicherzustellen, dass die Tiere während des Transportes nicht in Kontakt mit einem Klauentier aus einem anderen Bestand kommen. · Fahrzeuge, die beim Transport der Tiere benutzt werden, sind vor und nach dem Transport zu reinigen und zu desinfizieren. Liegen diese Bedingungen vor, dürfen Pferde transportiert werden, ohne dass zuvor ein Antrag gestellt wird. Der Fachbereich macht jedoch darauf aufmerksam, dass für Transporte außerhalb des Kreisgebietes nach wie vor ein generelles Transportverbot besteht, von dem lediglich auf Antrag eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.

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Pressekontakt: Kreis Borken, Kirsten Weßling


     

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