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Pressedienst
des Kreises Borken vom 19. 04. 2001
Tierseuchenverordnungen für den Kreis Borken zum Schutz gegen die bösartige Faulbrut der Bienen sind aufgehoben
Kreis Borken/Ahaus/Stadtlohn.
Der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken teilt mit, dass die Tierseuchenverordnungen für den Kreis Borken zum Schutz gegen die bösartige Faulbrut der Bienen vom 25. Mai und 27. Juli 2000 aufgehoben sind. In den Gebieten der Städte Ahaus und Stadtlohn ist die bösartige Faulbrut der Bienen erloschen.
Rückfragen unter Telefon 02861/ 82-2109
Pressekontakt: Kreis Borken, Kirsten Weßling
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