Pressedienst des Kreises Borken vom 03. 05. 2001

Transportbeschränkungen für Klauentiere weiter gelockert


Kreis Borken. Ab Freitag, 4. Mai, werden die wegen der MKS-Gefahr erlassenen Transportbeschränkungen für Klauentiere weiter gelockert. Möglich macht dies eine weitere Änderung der MKS-Schutzverordnung des Bundes. Darauf weist der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken jetzt hin.

Das generelle Transportverbot gilt zwar weiterhin, jedoch sind weitreichende Ausnahmen vorgesehen. So dürfen Klauentiere wieder ohne Einschränkung direkt oder über eine Sammelstelle zur unmittelbaren Schlachtung gebracht werden. Eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht bundesweit nicht mehr.

Mast- und Nutztiere dürfen ohne klinische Untersuchung und ohne Anzeige innerhalb des Regierungsbezirks Münster transportiert werden.

Für Transporte über die Grenzen des Regierungsbezirks hinaus gelten folgende Regelungen: Transporte von Schweinen und Rindern direkt von einem in einen anderen Bestand müssen dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel angezeigt werden. Sollen Schweine und Rinder über eine Sammelstelle in bis zu zehn Bestände gebracht werden, benötigt der Händler zwei Genehmigungen vom Fachbereich, und zwar für den Transport zur Sammelstelle und von der Sammelstelle weg.

Besitzer von Schafen und Ziegen, die direkt von einem Bestand in einen anderen gebracht werden sollen, benötigen hierfür eine Genehmigung des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel sowie das Einvernehmen des für den Empfang zuständigen Veterinäramtes.

Weitere Informationen gibt es beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken, Telefon 02861/ 82-1003, sowie im Internet unter www.kreis-borken.de.

Rückfragen unter Telefon 02861/ 82-2109

Pressekontakt: Kreis Borken, Kirsten Weßling


     

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