Pressedienst des Kreises Borken vom 08. 06. 2001

Landschaftsplan "Borken-Nord" nun rechtskräftig
Interessierte können Unterlagen jetzt beim Kreis Borken einsehen



Kreis Borken. Der Landschaftsplan "Borken-Nord" ist als sechste von insgesamt 21 Landschaftsplänen, die im Kreis Borken aufgestellt werden müssen, rechtskräftig geworden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Bauerschaften Weseke, Borkenwirthe, Burlo und Teile von Gemen, Gemenkrückling und Hoxfeld. Im äußersten Nordwesten des Plangebietes gehört auch noch ein Teil der Rheder Bauernschaft Vardingholt dazu.

Der Plan, der im November des vergangenen Jahres als Satzung vom Kreistag beschlossen wurde, hat seit seiner ersten Vorstellung im Mai 1999 für lebhafte Diskussionen in dem Plangebiet gesorgt. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der öffentlichen Stellen hat dazu geführt, dass in den Plan verschiedene Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet worden sind, um ihn noch besser den örtlichen Verhältnissen anzupassen.

Nach der Genehmigung durch den Regierungspräsidenten am 9. Mai 2001 und mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Kreises Borken ist der Landschaftsplan "Borken-Nord" seit dem 30. Mai 2001 gültig. Die früheren Naturschutzgebiete "Burlo-Vardingholter-Venn" und "Entenschlatt" sind nunmehr zu einem Schutzareal zusammengefasst und gleichzeitig auf rund 148 Hektar vergrößert. Die vorhandenen Landschaftsschutzgebiete wurden aktualisiert und ergänzt. Mit nunmehr sechs Landschaftsschutzgebieten werden fast 60 Prozent des Planungsraumes abgedeckt.

Über den Erhalt der wertvollen Landschaftsteile und Einzelobjekte, wie beispielsweise markante Bäume, Alleen und Hecken, hinaus enthält der Plan den Auftrag, durch Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen den historisch gewachsenen Charakter der Kulturlandschaft zu erhalten und zu verbessern.

Neben einigen im Vorfeld abgestimmten standortgebundenen Entwicklungsmaßnahmen schlägt der Kreis Borken im Zuge der Planumsetzung mit der sogenannten "Angebotsplanung" neue Wege ein. Im Kern geht es hier darum, dass die Landwirte und Waldbauern vor Ort den Landschaftsplan als Instrument zur Gestaltung des eigenen Umfeldes nutzen können.

Die Umsetzung der Planung organisiert die Untere Landschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Borken. Der Kreis geht davon aus, dass dies ähnlich erfolgreich wie bei den bereits realisierten Plänen und mit einer guten Zusammenarbeit aller Beteiligten ausgeführt werden kann. Zur Finanzierung eines fünfjährigen Umsetzungszeitraumes wird das Land Nordrhein-Westfalen etwa 80 Prozent der entstehenden Kosten übernehmen. Die restliche Finanzierung trägt der Kreis Borken.

Interessierte können den Landschaftsplan "Borken-Nord" bei der Unteren Landschaftsbehörde in der Kreisverwaltung Borken, Burloer Straße 93, einsehen oder ihn als Broschüre erwerben. Ansprechpartner ist Dipl. Ing. Ralf Groß-Heitfeld, Telefon 02861/ 82-1443, der auch die Umsetzung des Landschaftsplanes vor Ort übernimmt.

Rückfragen unter Telefon 02861/ 82-2109

Pressekontakt: Kreis Borken, Kirsten Weßling


     

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