Bocholt, 11. September 2001
"Ich kann nur dann gut pflegen, wenn ich selbst auch ausgeruht und gesund bin!"
Kreisexperte Gerd Hilbing referierte zum Thema Pflegeversicherung, Sozialhilfe und Heimgesetz/Hoher Aufklärungsbedarf
Bocholt (pd).
60 ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen waren der Einladung der Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SKF) sowie der Betreuungsbehörde beim Fachbereich Soziales der Stadtverwaltung Bocholt zu einer Schulungsveranstaltung in den Ratssaal des Rathauses gefolgt. Gerd Hilbing vom Fachbereich Soziales - Fachabteilung Pflege - der Kreisverwaltung in Borken referierte zum Thema "Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Heimgesetz".
Zu Beginn der Veranstaltung zeigte sich der Referent hoch erfreut über die hohe Teilnehmerzahl. Gleichzeitig betonte er, dass ein hoher Aufklärungsbedarf in der Bevölkerung rund um das Thema einer möglichen Heimunterbringung von Senioren besteht. In seinem rund eineinhalbstündigen Vortrag behandelte der Referent zunächst in einem großen Block die Pflegeversicherung. Hilbing klärte über die ambulante, teilstationäre wie auch stationäre Pflegeversicherung auf. Zunächst erläuterte er den Bereich der häuslichen Pflege. Neben anderen Ausführungen war es ihm ganz besonders wichtig, darüber zu informieren, dass auf Antrag für Pflegepersonen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden. Je nach der Einstufung des zu Pflegenden in einer bestimmten Pflegestufe und unterschiedlichen wöchentlichen Pflegestunden sind Rentenzuwächse von monatlich von 12,70 DM bis 38,10 DM möglich.
Der Experte vom Kreis nahm weiterhin Stellung zum Thema der Pflegevertretung, der Tages- und Nachtpflege und Pflegehilfsmittel. Er griff ebenfalls die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege auf. Hilbing appellierte an die Teilnehmer der Veranstaltung, bei der Wahrnehmung von häuslicher Pflege auch an die Belastbarkeit der eigenen Person zu denken. Wörtlich meinte er: "Ich kann meinen Vater bzw. meine Mutter nur dann gut pflegen, wenn ich auch ausgeruht und gesund bin!" Zur Erholung der Betreuungspersonen sei die Kurzzeitpflege ins Lebens gerufen worden. Aus Sicht der Kreisverwaltung Borken sagte Hilbing, dass im Stadtgebiet Bocholts hervorragende Kurzzeitpflegeeinrichtungen bestünden.
Im zweiten Teil seines Vortrags sprach der Referent das Thema der monatlich entstehenden Heimkosten und deren Bezahlung an. Unterpunkte seines Vortrages waren die Heimpflege, das Pflegewohngeld, Unterhaltsansprüche gegenüber eigenen Kindern wie aber auch vertragliche Regelungen bei der Überschreibung eines Wohnhauses. Anhand von einigen Rechenbeispielen konnte genau ermittelt werden, welche verbleibenden Restkosten unter Umständen von einem Heimbewohner zu zahlen sind. Bei diesem Thema wies der Referent die Schulungsteilnehmer darauf hin, dass die Bocholter Heime für Senioren unterschiedliche Pflegesätze berechnen. Auch hier wurde er sehr deutlich. Wörtlich sagte er: "Lassen Sie sich auf jeden Fall von der Heimverwaltung eine Übersicht über die entstehenden Kosten in den unterschiedlichen Pflegestufen bei Einzel- bzw. Dop-pelzimmern geben."
Etliche Schulungsteilnehmer stellten dem Referenten zwischendurch ihre Fragen. Kompetent und mit hoher Überzeugungskraft wurde Antwort um Antwort gegeben.
Im dritten Teil seines Vortrags sprach Hilbing das Heimgesetz an. Die Wichtigkeit dieses Gesetzes wird auch damit dokumentiert, dass die Altersgruppe der über 75-jährigen im Kreis Borken bis zum Jahr 2015 von heute 16.932 auf rund 30.217 Personen ansteigen wird. Aufgrund dieser Tatsache und des höheren Lebensalters der Bevölkerung - 22,4 Prozent der Betreuten sind zwischen 80 und 89 Jahre alt - ist es von besonderer Bedeutung, wie Alten- bzw. Seniorenheime geführt werden und welche Lebensqualität Menschen dort vorfinden werden. Das Heimgesetz wird in zwei Abschnitte unterteilt. Abschnitt 1 beinhaltet das Aufgabengebiet der Aufsicht und der Kontrolle des Heimes. Regelmäßig wiederkehrende Kontrollbesuche zur Prüfung der allgemeinen Grundlagen werden von der Heimaufsicht des Kreises Borken ebenso geleistet wie auch die Bearbeitung von Beschwerden mit Begehung von Einrichtungen. Hilbing wies darauf hin, dass zum 01. Januar 2002 ein neues Heimgesetz verabschiedet wird. Unter anderem werden die Rechte der Heimaufsicht gestärkt. Mit dem neuen Gesetz wird es auch möglich sein, einmal jährlich ein Heim zu überprüfen, und dieses dann auch unangemeldet.
Das Heimgesetz sieht aber auch die Beratung und Information der Heimleitung und des Personals sowie sämtlicher Personen vor, die im Bereich des Heimgesetzes tätig sind. Hinzu kommt auch noch die sogenannte Mängelberatung. Die anwesenden Schulungsteilnehmer im vollbesetzten Ratssaal des Rathauses der Stadtverwaltung stellten dem Referenten etliche Fragen zur Unterbringung ihrer Betreuten in Bocholter Heimen. Aus den Fragen wurde ersichtlich, dass die anwesenden Betreuer und Betreuerinnen sich große Gedanken um die Unterbringung ihrer Betreuten machen. Presseinformationen über den sog. Pflegenotstand tragen zur Verunsicherung bei. Der Fachmann des Kreises Borken im Aufgabengebiet der Heimaufsicht konnte die Fragesteller dahingehend beruhigen, dass nach seiner Sicht alle Bocholter Senioren- und Pflegeheime im Interesse der Bewohner gut arbeiten würden. Wörtlich fügte er aber noch hinzu: "Es ist nicht so gut, dass es nicht noch verbessert werden kann!"
Der Leiter der Betreuungsbehörde beim Fachbereich Soziales der Stadtverwaltung Bocholt, Bernhard Kerkhoff, dankte anschließend Hilbing mit einem Präsent für seinen fachlich hervorragenden Vortrag und vor allen Dingen für seine Mühe, das weite Feld der sozialen Absicherung älterer Menschen den ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen näher gebracht zu haben. Weiter führte Kerkhoff aus, dass das Seniorenbüro des Fachbereiches Soziales der Stadt-verwaltung Bocholt gemeinsam mit der Betreuungsbehörde und den Betreuungsvereinen der Arbeiterwohlfahrt und des Sozialdienstes Katholischer Frauen die soziale Absicherung älterer Menschen mit höchster Priorität als Aufgabenschwerpunkt ansehen. Neben diesem Thema wird die Betreuungsarbeitsgemeinschaft im Bereich der Stadtverwaltung Bocholt Ende Oktober/Anfang November 2001 drei gesonderte Schulungsveranstaltungen mit rechtlichem Hintergrund anbieten. Auch verwies Kerkhoff auf den Betreuerstammtisch in der Gaststätte Werk II, Gasthausplatz 2 in 46397 Bocholt, der an jedem zweiten Donnerstag im Monat stattfindet. Beginn ist jeweils um 19.00 Uhr.
Betreuungsvereine wie aber auch die Betreuungsbehörde suchen weiterhin Menschen, die gerne die ehrenamtliche Betreuung für einen Mitmenschen übernehmen möchten. Eine umfassende Einarbeitung wird dabei zugesichert. Informationen gibt es beim Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt in Bocholt unter der Telefonnummer 02871/ 186529 sowie beim Sozialdienst Katholischer Frauen in Bocholt, Tel. 02871/2518223, sowie bei der Betreuungsbehörde unter der Telefonnummer 02871/953128.
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