Bocholt, 05. November 2001
Einsichts- und Steuerfähigkeit eines betreuten Menschen entscheidend
Vormundschaftsrichter Bone referierte zum Thema "Betreuertätigkeit bei erforderlichen Operationen und Unterbringungen"
Bocholt (pd).
Hat ein alter und kranker Mensch die nötige Einsichts- und Steuerfähigkeit, kann er Operationen selbst einwilligen. Auch ist die Rechtswirksamkeit der Einwilligung unabhängig von der Geschäftsfähigkeit eines Menschen zu sehen. Dies betonte Rudolf Bone, Vormundschaftsrichter am Amtsgericht Bocholt, in seinem gestrigen Referat zum Thema "Betreuertätigkeit bei erforderlichen Operationen und Unterbringungen". 62 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer waren der Einladung der Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialdienstes katholischer Frauen (SKF) sowie der Betreuungsbehörde beim Fachbereich Soziales der Stadtverwaltung Bocholt zu einem Betreuerseminar in den Ratssaal des Rathauses gefolgt.
Bone sagte weiter, dass im Gegensatz zu früheren Jahren immer mehr rechtliche Betreuungen im Aufgabenfeld der Gesundheitsfürsorge von den Krankenhäusern angeregt werden. Gerade für ältere Menschen ist dieses Thema von Bedeutung, da auf Grund der höheren Lebenserwartung im Alter vermehrt Operationen anstehen und ein Betreuer z. B. wegen einer Demenz des Betreuten gegebenenfalls in eine Operation einzuwilligen hat.
In seinem rund eineinhalbstündigen Vortrag behandelte der Vormundschaftsrichter auch sehr ausführlich und in für Nichtjuristen verständlichen Worten den § 1904 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die für Betreuer besonders schwierige Problematik der Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 BGB war zweiter Hauptschwerpunkt des Seminartages. Zum Abschluss erklärte Bone dann noch die unterbringungssähnlichen Maßnahmen wie z.B. Bettgitter und Fesselungen zur Abwendung einer Gesundheitsschädigung in einem Seniorenheim.
Im Anschluss an den Vortrag erfolgte dann eine rege Diskussion verschiedener Aspekte zum Vortrag. Viel Beifall zum Schluss der Veranstaltung zeigten dem Gastredner, dass er mit seinem überzeugenden- und lehrreichen Vortragsstil die Erwartungen der Seminarteilnehmer mehr als erfüllt hatte.
Die dreiteilige Seminarreihe schließt am Montag, 12. November, mit dem Thema "Vermögensvorsorge im Betreuungsrecht" ab (19 Uhr Ratssaal).
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62 Teilnehmer folgten den Ausführungen des Vormundschaftsrichters.
Richter Bone erläutert die rechtliche Situation für Betreuer.