Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 16. Juli 2002

"Was heißt hier Ordnung?"

Stadt Bocholt lässt kostenlose Broschüre zum Thema "Öffentliche Ordnung" verteilen

Bocholt (pd).

Muss ich meinen Hund anleinen, wenn ich am Aasee spazieren gehe? Darf ich mein Auto einfach auf einer Verkehrsfläche waschen, oder gibt´s da Regeln zu beachten? Wann muss ich bei meiner Gartenparty die Musik leiser stellen?

Fragen über Fragen, die im Alltag auftauchen können – und die die sogenannte "Öffentliche Ordnung" betreffen. Damit das Zusammenleben in einer Stadt wie Bocholt mit über 72.000 Einwohnern funktioniert, hat die Stadtverordnetenversammlung Regeln beschlossen, an die sich jeder, der sich in Bocholt aufhält, zu halten hat. Das Paragraphenwerk, zuletzt aktualisiert im Mai 2001, heißt im Behördendeutsch "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bocholt". Darin ist festgelegt, welche Sachverhalte eine Ordnungswidrigkeit darstellen und wie diese geahndet werden können.

Damit sich die Bürgerinnen und Bürger aber nicht erst mühsam durch das Paragraphenwerk arbeiten müssen, man aber trotzdem weiß, welche Regeln im Rahmen der öffentlichen Ordnung zu beachten sind, hat der städtische Fachbereich Öffentliche Ordnung eine Informationsbroschüre mit dem Titel "Was heißt hier Ordnung?" erstellt. In verständlicher Form und mit kleinen Cartoons bebildert werden typische Sachverhalte des Ordnungsrechts von "A" wie Abfall bis "Z" wie Zelten mitsamt den betroffenen Rechtsgrundlagen tabellarisch aufgelistet und erläutert. Dazu gibt´s den Hinweis, inwieweit Verstöße mit einer Geldbuße geahndet werden können, und wie teuer es werden kann.

So kann zum Beispiel das achtlose Wegwerfen von Zigarettenschachteln, Pappbechern und ähnlichen Kleinigkeiten bereits bis zu 25 Euro kosten, weil es gegen das Abfallgesetz verstößt. Wer mit seinem Hund in Anlagen oder auf öffentlichen Flächen Gassi geht, ist für die Entsorgung der Hinterlassenschaften des vierbeinigen Freundes zuständig. Wer das nicht macht, kann mit einer Geldbuße bis zu 35 Euro zur Kasse gebeten werden. Ferner erfährt man, in welchen öffentlichen Bocholter Anlagen Hunde anzuleinen sind. Von Autowäsche auf öffentlichen Verkehrsflächen, Baden in Gewässern und Parkanlagen, Feuerstellen, Lärmbelästigung, Wildes Plakatieren, Taubenfütterung und Trinkgelage – das sind nur einige weitere Beispiele, die in der Broschüre aufgegriffen werden.

Die kostenlose Broschüre ist ein Sonderdruck des Bocholter-Borkener Volksblattes und wird als Beilage des "Stadtkurier" in dieser Woche an alle Bocholter Haushalte verteilt.

Weitere Informationen zum Thema erteilt der Fachbereich für Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt.


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Viel Wissenswertes zum Thema Öffentliche Ordnung enthält die Broschüre.