Pressedienst des Kreises Borken vom 20. 09. 2002

Deutsche Fahrzeuge dürfen keine Anhänger mit niederländischem Kennzeichen ziehen
Die Zulassungsstelle des Kreises Borken informiert



Kreis Borken. Im westmünsterländischen Grenzraum sind sie häufiger zu sehen: Pkw mit einem deutschen Kennzeichen, die einen Anhänger ziehen, der in den benachbarten Niederlanden angemeldet ist. Das bereitet Norbert Nießing, dem Leiter der Zulassungsstelle des Kreises Borken, Sorgen, denn: "Viele wissen nicht, dass dieses Gespann so nicht zulässig ist!"

Grund für dieses Verbot sei die Tatsache, so Nießing, dass Anhänger in den Niederlanden nicht zugelassen, sondern lediglich registriert werden. Der Unterschied: In Deutschland zugelassene Anhänger sind versichert, in den Niederlanden registrierte Anhänger nicht. In Deutschland ist es nicht erlaubt, mit einem nicht versicherten Anhänger zu fahren. Denn im Fall eines Unfalls kann dies schlimme Folgen haben.

Um dieses Problem zu umgehen, muss für niederländische Anhänger eine freiwillige Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abgeschlossen und eine entsprechende Versicherungsbescheinigung mitgeführt werden. Außerdem muss an der Rückseite des Anhängers das gleiche Kennzeichen wie am ziehenden Fahrzeug angebracht sein.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Interessierte in der Zulassungsstelle des Kreises Borken, Telefon 02861/ 82-2054.

Rückfragen unter Telefon 02861/ 82-2109

Pressekontakt: Kreis Borken, Kirsten Weßling


     

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